Rotkreuz-Funktionär: Rote Karte für illegale Blaulichtfahrten
In einem internen Schreiben kritisiert ein Funktionär des Roten Kreuzes die Zunahme von nicht genehmigten Blaulicht-Einsätzen. Auch wenn keine Patienten an Bord sind.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck –Mit eingeschaltetem Blaulicht fahren – offenbar eine große Versuchung für einige Mitarbeiter der Einsatzkräfte. Auch dann, wenn keine Notwendigkeit für besondere Eile besteht. Jetzt wurde der TT ein internes Schreiben zugespielt, in dem ein ranghoher Funktionär die illegalen Blaulichtfahrten anprangert und in diesem Zusammenhang sogar eine Zunahme ortet: „Des Weiteren häufen sich die Fälle von nicht genehmigten Blaulichtfahrten, zum Teil auch ohne Patienten“, heißt es in der Dienstanweisung, die Günther Ennemoser, Obmann der Bezirksstelle Innsbruck-Land des Roten Kreuzes, am Montag verfasst und an die Mitarbeiter verschickt hat: „Das ist strikt untersagt.“
Im TT-Gespräch relativiert Ennemoser die Dienstanweisung: „Ich wollte eigentlich nur in Erinnerung rufen, dass das untersagt ist.“ Einen besonderen Anlass für die „Erinnerung“ gebe es laut dem Obmann der Bezirksstelle nicht. Ennemoser räumt aber ein, dass vor allem die Jungen unter den 400 freiwilligen Mitarbeitern des Roten Kreuzes Innsbruck-Land „manchmal etwas übereifrig sind“. Und so könne es schon vorkommen, dass „ab und zu“ das Blaulicht am Fahrzeugdach ohne Notwendigkeit rotiert. „Vermutlich, weil’s halt manchen Mitarbeitern Spaß macht.“
Von Blaulichtfahrten ohne Notwendigkeit weiß auch Bernd Noggler, Geschäftsführer der Leitstelle in Innsbruck: „Die Leute melden uns immer wieder derartige Fälle. Etwa, wenn Sanitäter mit eingeschaltetem Blaulicht vor einer Pizzeria halten und eine Bestellung aufgeben.“ Geahndet werden derartige Disziplinlosigkeiten nicht. „Wir dokumentieren das nur und geben die Vorfälle beim nächsten Treffen der jeweiligen Organisation weiter.“
Wie Noggler versichert, gibt die Leitstelle auch nicht vor, welche Fahrten mit Blaulicht zu absolvieren sind und welche nicht: „Wir ordnen den Notfällen nur Codes zu, von A wie sehr dringlich und mit Notarzt bis B2, das ist dann nicht sehr dringlich.“ Bei Code A und B1 sei das Einschalten des Blaulichts aber üblich. „Letztendlich ist es aber den Fahrern überlassen“, so Noggler weiter. Dazu kommt, dass es bei den verschiedenen Organisationen und Bezirksstellen dafür unterschiedliche Regelungen für das Einschalten von Blaulicht und Folgetonhorn gebe.
Der Chef der Leitstelle ortet allerdings Unterschiede bei den freiwilligen und hauptberuflichen Einsatzkräften: „Wenn wir Meldungen von nicht notwendigen Blaulichtfahrten bekommen, dann sind fast immer Freiwillige betroffen. Bei ihnen ist die Neigung sicher größer, das Blaulicht zu aktivieren.“ Entsprechend würden in der Nacht und an den Wochenenden (wenn verstärkt die Freiwilligen zum Einsatz kommen) häufiger die Folgetonhörner heulen. „Das hört man auch, dann ist es einfach lauter in der Stadt“, erklärt der Geschäftsführer der Leitstelle.