Gerichtssplitter

Drei Tage nach Haftende erneut ein Diebstahl: 18 Monate Haft

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Es war wahrlich keine Weihnachtsgeschichte, die sich gestern am Landesgericht ereignete. Angeklagt war ein Innsbrucker, der von den Sachen a...

Es war wahrlich keine Weihnachtsgeschichte, die sich gestern am Landesgericht ereignete. Angeklagt war ein Innsbrucker, der von den Sachen anderer einfach nicht lassen kann. Dabei geht es um nichts Großes, aber um immer wiederkehrende Diebstähle. Schon vor Jahren fasste der 44-Jährige deshalb eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten aus. Kaum entlassen, entwickelte er sich im Jahr 2014 aber wieder gleich zum Langfinger und geriet erneut in die Fänge der Justiz. Urteil damals: 18 Monate Haft. Am 10. November öffneten sich dann für den Innsbrucker wieder die Tore der Justizanstalt. Es dauerte wiederum gerade drei ganze Tage, bis der nun erneut wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und dauernder Sachentziehung Angeklagte wieder zugeschlagen hatte. Herrenbekleidung konnte dabei wieder gänzlich unbeschädigt sichergestellt werden. Der Diebstahl einer Rucksacktasche traf das Opfer jedoch besonders hart. Befanden sich in dieser doch 323 Euro, die neue Jahresvignette, ein Schlüsselbund, Ausweise und ein Mobiltelefon. Auf den erneuten Rückfall reagierte die Justiz nun säuerlich und verhängte wegen Tatbegehungsgefahr sofort Untersuchungshaft. Beim Prozess fasste es Richter Gerhard Melichar dann in Worte: „Bei so einem Rückfall kann man nur sagen, dass es schneller fast nicht mehr geht. Es ist keine Schwerkriminalität, es ist aber einfach zu viel des Guten, was Sie sich da leisten!“ So ergingen nach drei Tagen Freiheit erneut rechtskräftige 18 Monate Haft.

Aufgrund seiner Jugend wurde am Mittwoch noch vor Weihnachten ein 16-Jähriger wieder aus dem Gefängnis entlassen. Der Schüler hatte den Halt in der Familie und den Boden unter den Füßen verloren. So fing der Bursche relativ ungehemmt mit Cannabis zu dealen an. Gleichzeitig war er jedoch schon relativ schnell sein bester Kunde geworden. Schon einmal verurteilt, ging es dann nach einem allzu schnellen Rückfall für den Jungdealer ins Gefängnis. Das Jugendgericht verhängte darauf ein Jahr Haft und sah jedoch elf Monate bedingt nach. Der Jugendrichter: „Sie haben das Haftübel nun erstmals verspürt. Machen sie dringend eine Therapie, sonst sehen wir uns gleich wieder!“ (fell)

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