Reizgas in oö. Landesgebäude: Ex-Mitarbeiter verurteilt
Linz (APA) - Nach einem Vorfall mit Reizgas in einem Gebäude der Oberösterreichischen Landesregierung in Linz ist ein 37-jähriger Ex-Mitarbe...
Linz (APA) - Nach einem Vorfall mit Reizgas in einem Gebäude der Oberösterreichischen Landesregierung in Linz ist ein 37-jähriger Ex-Mitarbeiter am Donnerstag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig verurteilt worden. Er wurde der fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig gesprochen und fasste dafür eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro aus.
Der Angeklagte hatte zuvor schon Kollegen gegenüber Drohungen über seine Vorgesetzte ausgesprochen - beispielsweise „der gehört der Kopf abgehackt“ - weil er sich gemobbt fühlte. Das sei seine Art, sich seinem Frust Luft zu verschaffen. Der Mann hat im Alter von fünf Monaten einen Impfschaden erlitten, er sitzt seit 20 Jahren im Rollstuhl und hat nur vier Prozent der normalen Sehkraft. Obendrein hat er an die 40.000 Euro Schulden durch nicht von der Versicherung gedeckte Behandlungskosten. Er sei zuweilen unbeherrscht und tätige dann Äußerungen, „die unter zivilisierten Menschen ungehörig sind“, erläuterte sein Verteidiger, ohne dies entschuldigen zu wollen.
Am 27. Juni holte er an seinem Arbeitsplatz eine Pfefferspray-Pistole aus dem Rucksack. Diese habe er bei sich gehabt, weil er sich unter anderem von Bettlern bedroht gefühlt habe. Beim Hantieren sei eine Patrone aus der Waffe, die keine Sicherung besitzt, losgegangen. Insgesamt 13 Personen waren von dem Reizgas zumindest in Mitleidenschaft gezogen, zwei davon mussten stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Vorfall löste einen Feuerwehreinsatz mit Evakuierung der Abteilung und Ermittlungen der Polizei aus. Anfangs wurde ein Defekt eines Getränkeautomaten als Ursache für das Reizgas vermutet. Die Polizei fand aber den wahren Grund heraus. In der Verhandlung entschuldigte der 37-Jährige sein Verhalten, er habe niemand verletzen wollen.
Das Gericht sprach den derzeit Arbeitslosen wegen der fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde er freigesprochen, weil der Beweis dafür fehle. Mildernd wurde sein reumütiges Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit gewertet. Die aus generalpräventiven Gründen unbedingte Strafe: 120 Tagessätze zu vier Euro - insgesamt 480 Euro oder im Nichteinbringungsfall 60 Tage. Die Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.