Fragen und Antworten

Wann ist ein Ja ein Ja? Schweden verschärft sein Sex-Gesetz

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„Nein heißt Nein“, sagt das Sexualstrafrecht in Österreich. Das feministische Schweden geht jetzt – nicht zuletzt aufgrund der „MeToo“-Kampagne – einen Schritt weiter. Fragen und Antworten zum neuen Gesetz, das auch Kritik ausgesetzt ist.

Stockholm - Was Stefan Löfven da mit ernster Miene sagt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dennoch fühlt sich Schwedens Regierungschef genötigt, diese zu betonen. „Sex muss freiwillig sein“, sagt er. „Und ist er nicht freiwillig, so ist er illegal.“ Das will die rot-grüne schwedische Regierung nach dem internationalen „MeToo“-Aufschrei über sexuelle Belästigung jetzt per Gesetz festschreiben. Das Kabinett stimmte dem Entwurf am Donnerstag zu. Im März soll das „Einverständnis-Gesetz“ nach mehreren Zwischenschritten im Parlament behandelt werden, im Sommer in Kraft treten.

Was beinhaltet die Verschärfung?

In Schweden reicht es bald nicht mehr aus, dass sich ein Partner nicht gegen Geschlechtsverkehr wehrt und nicht „Nein“ sagt. Sex ist nur legal, wenn ihm beide Partner ausdrücklich und erkennbar zustimmen. Alles andere wäre als zumindest fahrlässige Vergewaltigung einzustufen, auch ohne sichtbare Auseinandersetzung oder Gewalt. Passivität sollnicht länger als „stilles Einverständnis“ interpretiert werden können.

Was bedeutet das in der Praxis?

„Im Grunde ist die Botschaft einfach: Man bringt in Erfahrung, ob der, mit dem man Sex haben will, auch Sex haben will“, sagt Löfven. „Ist das unsicher, lass es sein.“ Doch einiges bleibt offen: Wie man die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr einholt und wie sie verbal und nonverbal ausgedrückt werden kann, legt das Gesetz nicht fest. Das müssten Gerichte später konkretisieren, sagt eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Sicher sei allerdings: „Es liegt in deiner Verantwortung, dich zu vergewissern, dass der andere den Sex will“, sagt die Sprecherin.

Was sagen Kritiker?

Juristen kritisieren große Rechtsunsicherheiten. Es sei nicht klar, was als relevanter Ausdruck für Freiwilligkeit gewertet werde, sagte die Generalsekretärin des schwedischen Anwaltsbunds, Anne Ramberg, beim Fernsehsender SVT. Alle Erwachsenen in einer sexuellen Beziehung wüssten, dass man in dieser Situation nicht verhandle. Außerdem gelte auch heute bereits, dass Sex freiwillig sein müsse. Der Vorstoß sei daher „Plakatpolitik“. Politiker in Dänemark, wo ein ähnliches Gesetz gefordert wird, warnen, es könne leicht lächerlich gemacht werden. „Gegner werden behaupten, dass man jetzt eine Unterschrift von seiner Geliebten braucht, bevor man das Licht ausknipst.“

Können durch das Gesetz mehr Vergewaltiger verurteilt werden?

Das ist umstritten. „Eine Zustimmungs-Bedingung ist ineffektiv und wird wahrscheinlich nicht dazu führen, dass mehr schuldig gesprochen werden“, meint Ramberg. Im Gerichtssaal werde häufig weiterhin Aussage gegen Aussage stehen. Denn man könne schlecht nachweisen, ob jemand mündlich oder durch Körpersprache gezeigt hat, dass er auch Sex möchte. Justizminister Morgan Johansson geht trotzdem davon aus, dass mehr mutmaßliche Vergewaltiger vor Gericht kommen. Zugleich sagt er, das Gesetz solle auch präventiv wirken und ein Signal senden. Generell ist das Sexualstrafrecht in Schweden bereits sehr detailliert. So definiert es klar auch als Vergewaltigung, wenn man ausnutzt, dass jemand bewusstlos ist, schläft, große Angst hat, unter Drogen steht oder krank ist.

Ist das Gesetz eine Reaktion auf die „MeToo“-Kampagne?

Nicht direkt, denn es wurde schon diskutiert, bevor die Übergriffsvorwürfe gegen den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein die internationale Debatte anstießen. Doch „MeToo“ hat in Skandinavien besonders hohe Wellen geschlagen. Branchenweise gingen Tausende Frauen mit ihren Geschichten über sexuelle Belästigung an die Öffentlichkeit - Juristinnen, Bauarbeiterinnen, Schauspielerinnen, so massenhaft und unüberhörbar wie kaum anderswo. Im Zuge dessen präsentiert die Regierung, die sich selbst als feministisch bezeichnet, nun ihren ohnehin geplanten Vorschlag.

Schweden präzisiert: Von Freiwilligkeit sollte nie ausgegangen werden, wenn:

1. die Teilnahme an einer sexuellen Handlung das Ergebnis von Misshandlung, anderer Gewalt oder Bedrohung ist,

2. die Täterin/der Täter in ungebührender Weise den Umstand ausnutzt, dass sich eine Person aufgrund von bspw. großer Angst oder Trunkenheit in einer besonders schwachen Position befindet oder

3. die Täterin/der Täter in schwerwiegender Weise den Umstand ausnutzt, dass sich die Person der Täterin/dem Täter gegenüber in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet.

Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Entgegen vielen Medienberichten ist das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung nicht erforderlich.