Fall Lucile: Höchststrafe für den Mörder von Carolin in Freiburg
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung: So lautet das Urteil des Freiburger Gerichts gegen Catalin C. Der Rumäne soll auch Lucile in Kuftein getötet haben.
Freiburg — Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer Joggerin in Endingen bei Freiburg wurde am Freitag das Urteil verkündet. Catalin C. wurde wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung zur Höchststrafe verurteilt: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung. Letztere wurde unter Vorbehalt angeordnet. Dem Rumänen steht noch ein zweiter Prozess wegen des Mordes an Lucile K. bevor.
Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Freitag. Er habe mit "enormer Brutalität und absolutem Vernichtungswillen" gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack am Freitag. Der 40 Jahre alte Angeklagte hat zugegeben, die 27-Jährige Anfang November vergangenen Jahres vergewaltigt und getötet zu haben.
Sicherungsverwahrung noch unter Vorbehalt
Neben dem Verbrechen in Endingen wird ihm auch der Mord an der 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin Lucile im Jänner 2014 in Kufstein vorgeworfen. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden. Den Mord in Tirol hat er Gerichtsangaben zufolge gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt. Nach dem Urteil im Fall Endingen droht ihm ein Prozess in Innsbruck.
Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um in einem dortigen Urteil definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vor rund einer Woche von Totschlag gesprochen, ohne ein Strafmaß zu nennen. Zu seinem Motiv hatte der Angeklagte gesagt, er habe spontan aus einer Aggression heraus gehandelt. Eine geplante Tat sei es nicht gewesen, auch ein sexuelles Motiv habe er nicht gehabt. Zudem machte er in seinem Geständnis Erinnerungslücken geltend.
Die Angaben des Mannes seien durch die vorgelegten Beweise und Gutachten widerlegt, sagte nun die Richterin. Das Motiv habe in dem Prozess nicht geklärt werden können, der Fernfahrer und Vater von drei Kindern habe dazu geschwiegen: "Die Frage nach dem Warum ist unbeantwortet geblieben." Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Eine psychische Erkrankung oder Alkoholsucht seien ausgeschlossen.
Prozess in Tirol erst, wenn Freiburger Urteil rechtskräftig
Für den Prozess in Österreich muss das Freiburger Urteil rechtskräftig sein, sagte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das ist es noch nicht: Die am Freiburger Prozess Beteiligten haben bis nach Weihnachten Zeit, juristisch gegen das Urteil vorzugehen, sagte die Vorsitzende Richterin. Verteidiger Klaus Malek wollte sich am Freitag nicht dazu äußern, ob er das Urteil anfechten wird. Der Anwalt der Nebenkläger, Peter Oberholzner, sprach von einem "gerechten Urteil". Die Eltern, der Bruder und der Ehemann der Ermordeten waren in dem Prozess als Nebenkläger dabei.
Mit einem Prozessstart rechnete Mayr "im ersten Quartal 2018". Der Auslieferungsantrag ist bereits im Zuge des Europäischen Haftbefehls formell ergangen. Er gehe davon aus, dass der Mann knapp vor Prozessbeginn in Tirol ausgeliefert werde, sagte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.
Sollte Catalin C. dann ebenfalls verurteilt werden, gilt die Strafe in Österreich rechtlich als Zusatzstrafe. Das Innsbrucker Gericht würde den Rumänen formell schuldig sprechen und "in Rücksicht auf das Urteil in Deutschland" keine weitere Strafe verhängen, hatte es seitens der Staatsanwaltschaft bereits vor Ende des Freiburger Prozesses geheißen. Wo der Tatverdächtige im Falle zweier Verurteilungen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden. (dpa, TT.com)