Alle Nachrichtendienste in den Händen der FPÖ
Die Minister Kickl und Kunasek haben die Oberhoheit beim Abwehramt, Heeresnachrichtenamt und dem Amt für Verfassungsschutz.
Von Michael Sprenger
Wien –Die bewaffnete Staatsgewalt, also das Innen- und Verteidigungsministerium, wird von zwei FPÖ-Ministern verantwortet. Der langjährige Parteimanager und Chefstratege der FPÖ, Herbert Kickl, leitet das Innenressort, sein Kommunikationschef im Ministerium, Alexander Höferl, war bei der rechtspopulistischen Plattform unzensuriert.at federführend tätig. Der am rechten Rand der FPÖ angesiedelte Mario Kunasek (er schrieb für die rechtsextreme Aula) wurde zum Verteidigungsminister ernannt. Die beiden freiheitlichen Minister sind nicht nur für den Einsatz aller Polizisten und Soldaten zuständig, sie haben auch die Oberhoheit über die drei Nachrichtendienste.
Überwachen, Informationen beschaffen, Gefahren auswerten, Maßnahmen ergreifen – all das gehört zu den Aufgaben jener Einrichtungen, die alltagssprachlich Geheimdienste genannt werden. Zwei davon gehören zum Verteidigungsministerium:
Heeresnachrichtenamt: Die Aufgabe des Auslandsnachrichtendienstes besteht darin, sicherheitspolitisch relevante Informationen über Regionen und Akteure zu beschaffen, welche Auswirkung auf die nationale Sicherheit Österreichs und somit der EU haben. Das Heeresnachrichtenamt erstellt Lageberichte und Lagevorträge für die politische und militärische Führung des Landes.
Abwehramt: Das Abwehramt war bis Mitte der 1980er-Jahre Teil des Heeresnachrichtenamtes. Mit dem eigenständigen Nachrichtendienst wurde der Fokus auf die nachrichtendienstliche Abwehr gelegt. Die Aufgabe des Abwehramtes ist der Schutz nach innen. Es soll Bedrohungen der militärischen Rechtsgüter (Personen, Sachen, Geheimnisse) wie Spionage, Sabotage, Subversion und Extremismus abwehren.
Amt für Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist im Innenministerium angesiedelt. Das Amt ist im Jahre 2002 aus der Staatspolizei entstanden. Zur polizeilichen Staatsschutzbehörde gehören auch die neun Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zu den Aufgaben zählen die Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, Spionage und internationaler Waffenhandel. Zuständig ist das Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weiters für die Koordination bzw. Umsetzung von Personen- und Objektschutzmaßnahmen. Alljährlich erstellt das Amt den Verfassungsschutzbericht.