RH erinnert Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften an ihre Pflichten
Wien (APA) - Der Rechnungshof hat den Verkauf von Wohnungen von vier gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften geprüft und einige Verbesserungsvo...
Wien (APA) - Der Rechnungshof hat den Verkauf von Wohnungen von vier gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften geprüft und einige Verbesserungsvorschläge in seinen Bericht gepackt. Unter anderem müsse auch bei der Vergabe und Veräußerung von frei finanzierten Eigentumswohnungen auf Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse der Käufer Rücksicht genommen werden, vermerken die Prüfer.
Wohnungen seien nicht zu Vorsorgezwecken ohne eigenen Wohnbedarf der Erwerber oder an institutionelle Anleger zu veräußern, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht. Beim Preis für nachträgliche Wohnungsverkäufe solle sich die Gesellschaft am Verkehrswert im Zeitpunkt des nachträglichen Verkaufs orientieren. Dabei sollten Abschreibungen und Wertsicherung berücksichtigt werden. Die zur Erfassung der Wohnungsinteressenten verwendeten EDV-Programme sollten eine Reihung der Bewerber nach Bedürftigkeit und nicht nur nach dem Anmeldezeitpunkt ermöglichen.
Vereinbarte Fixpreise seien nachträglich zu reduzieren, soweit diese die tatsächlichen Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten übersteigen. Der Zinssatz für die eingesetzten Eigenmittel ist dem üblichen niedrigen Zinsniveau entsprechend zu senken, anstelle den gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz von 3,5 Prozent zu verrechnen.
Der Rechnungshof hat 2016 die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft (GEDESAG) mit Sitz in Krems, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz (GWG), die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke (GWSG) sowie die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau-und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (VOGEWOSI) mit Sitz in Dornbirn geprüft. Die vier Gesellschaften haben die Vorgaben des Rechnungshofes in unterschiedlichem Ausmaß eingehalten.