Iranische Justiz: Berichte über rasche Freilassung von Britin falsch
Teheran/London (APA/AFP) - Die iranische Justiz hat Berichte über die bevorstehende Freilassung einer iranisch-britischen Staatsbürgerin dem...
Teheran/London (APA/AFP) - Die iranische Justiz hat Berichte über die bevorstehende Freilassung einer iranisch-britischen Staatsbürgerin dementiert, die seit April 2016 im Iran inhaftiert ist. Der Teheraner Justizchef Gholamhossein Esmaili sagte am Freitag, Nazanin Zaghari-Ratcliffe könne nicht freigelassen werden, bevor ihr Verfahren wegen zusätzlicher Vorwürfe der „Propaganda“ nicht abgeschlossen sei.
Dieses Verfahren gegen die Mitarbeiterin der Thomson Reuters Foundation habe aber noch gar nicht begonnen, so Esmaili. Zaghari-Ratcliffe war wegen „Volksverhetzung“ zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Ehemann Richard Ratcliffe hatte der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag gesagt, laut einem Anwalt seiner Frau stehe diese vor der vorzeitigen Freilassung. Es gebe noch einige Formalitäten zu erledigen, doch werde sie „in Tagen oder Wochen“ frei sein, womöglich noch vor Weihnachten.
Esmaili sagte nun aber, in dem ersten Verfahren wegen des Vorwurfs der „Volksverhetzung“ sei Zaghari-Ratcliffe verurteilt worden, doch stehe im zweiten Verfahren wegen „Propaganda“ das Urteil noch aus. „Das Gericht kann sie verurteilen oder freisprechen. Wenn sie verurteilt wird, wissen wir nicht, was das Urteil ist. Daher wissen wir auch nicht, wann sie freigelassen werden kann“, sagte Esmaili der justiznahen Nachrichtenagentur Misan.
Der britische Außenminister Boris Johnson hatte sich im November in Teheran für die Freilassung Zaghari-Ratcliffes eingesetzt. Dabei sorgte er mit der Bemerkung für Aufsehen, Zaghari-Ratcliffe habe im Iran Journalisten ausgebildet. Später sprach er von einem „Versprecher“. Die Justiz wirft ihr vor, an Protesten 2009 beteiligt gewesen zu sein. Sie war am Teheraner Flughafen festgenommen worden, nachdem sie Verwandte besucht hatte.