Bezirk Schwaz

Aufregung um Kuhglocken in Gerlos

© Dähling

Der Gerloser Gemeinderat beschloss ein Kuhglockenverbot während der Wintermonate. Anlass ist ein Nachbarschaftsstreit zwischen einem Landwirt und einem Hotelier.

Von Angela Dähling

Gerlos –Sie ist derzeit Dorfgespräch, die ortspolizeiliche Verordnung, die der Gerloser Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen hat. Darin heißt es, dass das Weiden von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen mit umgehängten Glocken jeglicher Art zwischen 1. Dezember und 1. April ausnahmslos verboten ist. Weiters ist zu lesen, dass besagte Tiere ganzjährig nachts keine Glocken auf abgezäunten Weiden im Ortsgebiet tragen dürfen. Dieser Absatz sorgte bei vielen Bauern für Empörung. „Da werden unsere Rechte massiv eingeschränkt, wenn wir in der Weidezeit jeden Abend die Glocken entfernen sollen“, sagt Gemeindevorstand Stefan Hochstaffl, der zu jenen vier Mandataren zählt, die gegen die Verordnung stimmten. Der Protest zeigte Wirkung. „Wir haben diesen Absatz inzwischen wieder gestrichen“, sagt Bürgermeister Andreas Haas.

Aufrecht bleibt das Winterverbot für das tierische Gebimmel in Gerlos. Bei Verstoß drohen bis zu 2000 Euro Geldstrafe, sofern das Land Tirol der Verordnung seine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. „Eigentlich ist das ja eine unnötig­e Verordnung, weil man meinen sollte, dass die Bauern ihre Tiere im Winter eh im Stall haben. Aber bei uns gibt es einen Einzelfall, der Anlass war, über derartige Verordnungen nachzudenken“, erklärt der Gemeindechef.

Konkret geht es um einen Nachbarschaftsstreit zwischen einem Hotelier und einem Landwirt, der seit einigen Jahren auch neben besagtem Hotelier Grund besitzt. Seitdem sind u. a. ein eingeschränktes Durchfahrtsrecht des Bauern auf dem Grund des Hoteliers, Streitthema der beiden. Laut Hotelier standen eine Handvoll Kälber mit Glocken auf der Weide neben seinem Hotel, nachdem er sich geweigert hatte, auf Forderungen des Bauern bezüglich des Durchfahrtsrechts einzugehen. „Knapp ein Viertel meiner Zimmer liegen auf der Seite Richtung Weide und Laufstall. Und auch unsere Schlafzimmer und die unserer schulpflichtigen Kinder“, schildert der Hotelier.

Gäste beschwerten sich, einige reisten ab, weil sie nachts keine Ruhe fanden. „Ich bat den Bauern zweimal schriftlich, den Tieren nachts die Glocken abzunehmen, aber er reagierte nicht“, sagt der Gerloser Hotelier, der daraufhin Anzeige wegen Lärmbelästigung erstattete. Gegen die Strafverfügung durch die BH erhob der Bauer erfolgreich Einspruch. „Deswegen versuchen sie es jetzt mit einer Verordnung durch die Gemeinde“, meint der Landwirt. Er spricht von „der Spitze von Mobbingaktivitäten gegen mich, um mich zur Sanierung eines nachbarlichen Schwarzbaus zu Grundabtretungen zu Dumpingpreisen zu zwingen“. Nachts würden meuternde Winterurlauber mehr Lärm machen als die Kühe, sagt der Landwirt. Die Glocken hätten die Kühe, weil es vorkäme, dass Gäste Zäune beschädigen und die Tiere dann auskommen. „Aber wir halten uns an die Verordnung und haben die Glocken entfernt.“ Der Hotelier ist darüber froh. Er hofft aber, dass ihm jetzt nicht auf andere Weise das Leben schwer gemacht wird. Denn der Bauer sei für seine Rechtsstreits bekannt. Ansonsten überlege er, alles zu verkaufen und wegzuziehen. „Weil ich ohne die Zimmer Richtung Weide den Betrieb nicht führen kann und es mir nicht antun will, herumzustreiten, bis ich 80 bin.“

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