Drogenhandel: Großmutter entging in Malaysia Todesstrafe
Die von einem Online-Date hinters Licht geführte Australierin entging einer Verurteilung. Seit 2014 saß sie in Malaysia fest.
Kuala Lumpur – In Malaysia ist eine Australierin einer Verurteilung wegen Drogenhandels und damit der Todesstrafe entgangen. Ein malaysisches Gericht sprach die 54-jährige Großmutter, die nach eigenen Angaben von einem Online-Date hinters Licht geführt wurde, am Mittwoch frei.
Die Australierin war im Dezember 2014 am Flughafen von Kuala Lumpur festgenommen worden. Eingenäht in ihren Rucksack wurden 1,1 Kilogramm Crystal Meth gefunden. Die Frau gab an, von den Drogen nichts zu wissen. Vielmehr habe jemand ihr den Rucksack mitgegeben, nachdem sie nach Shanghai gereist war. Dort wollte sie einen Mann treffen, den sie über eine Online-Dating-Seite kennengelernt hatte.
Ein Richter in der nahe Kuala Lumpur gelegenen Stadt Shah Alam glaubte der Australierin, dass sie von den Drogen im Rucksack nichts wusste, und sprach sie am Mittwoch frei. Sie soll bald ausgewiesen werden.
In dem überwiegend muslimischen Malaysia steht auf Drogenhandel die Todesstrafe. Das gilt schon bei kleinen Mengen Rauschgift. In malaysischen Gefängnissen sitzen zahlreiche zum Tode durch den Strang verurteilte Drogendealer. Zuletzt wurden aber nur noch selten Todesurteile vollstreckt. (APA/AFP)