Jahreswechsel

Steuerzuckerl für innovative Unternehmen

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Der Jahreswechsel hält für Unternehmen einige positive steuerliche Neuerungen bereit.

Wien – Die neue Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm zahlreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung angekündigt. Aber bereits in der letzten Legislaturperiode wurden steuerliche Neuerungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. „Zum Jahresbeginn können Unternehmen neue Steuervorteile geltend machen. Gerade innovative und investitionsfreudige Betriebe profitieren spürbar“, erklärt Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich.

1. Der Evaluierungsbericht über die Forschungs­prämie hat die positiven Wirkungen dieser Fördermaßnahme bestätigt. Daher wird diese Prämie ab 1.1.2018 von 12 Prozent auf 14 Prozent angehoben. „Die Forschungsprämie bringt nachweislich einen wirtschaftlichen Vorteil für Österreich. Ihre Erhöhung ist ein wichtiges Signal für den Innovationsstandort“, meint Kovar.

2. Jeder Flugzeughalter muss für in Österreich abfliegende Passagiere eine Flugabgabe entrichten. Ausnahmen gibt es nur bei einer Befreiung von der Abgabenpflicht, wie zum Beispiel für Passagiere unter zwei Jahren ohne eigenen Sitz, die Crew sowie bestimmte Zwischenlandungen. „Flugzeugbesitzer und Airlines können sich über eine steuerliche Erleichterung freuen. Mit Jahresbeginn wird die Höhe der Flugabgabe halbiert“, so Kovar. Die Flugabgabe beträgt dann pro Passagier für die Kurz­strecke 3,50 Euro, die Mittelstrecke 7,50 Euro und die Langstrecke 17,50 Euro.

3. Für Investments in innovative Start-ups kann eine steuerfreie Risikokapitalprämie in Anspruch genommen werden. Investoren bekommen bis zu 20 Prozent des förderfähigen Kapitals als Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei maximal 50.000 Euro pro Jahr. „Laut Information der Förderbank ,aws‘ ist der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft. Für Betriebe können sich hier interessante Möglichkeiten für die Kooperation mit innovativen jungen Unternehmen bieten. Das bringt nicht nur neue Impuls­e für das Geschäft, sondern auch steuerliche Vorteile“, betont Kovar.

4. Der Fördertopf für KMU war nach Auskunft der „aws“ 2017 innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht. Aktuell sind außerdem noch nicht alle Anträge bearbeitet. Daher sei nicht absehbar, ob tatsächlich alle Anträge genehmigt werden können. „Insbesondere für die vielen KMU, die noch nicht zum Zug gekommen sind, sollte die neue Bundesregierung die notwendigen Mittel wieder zur Verfügung zu stellen“, so Kovar.

Im Falle der tatsächlichen Fortführung wird eine rasche Einreichung des Antrags gefordert sein. Unternehmen müssen deshalb aktuelle Entwicklungen aufmerksam beobachten“, empfiehlt Herbert Kovar abschließend. (TT)