Deutsche Patientenschützer fordern Konsequenzen aus Klinikmorden
Oldenburg (APA/dpa) - Der in Deutschland bereits als Patientenmörder verurteilte frühere Krankenpfleger Niels H. könnte in zwei Kliniken in ...
Oldenburg (APA/dpa) - Der in Deutschland bereits als Patientenmörder verurteilte frühere Krankenpfleger Niels H. könnte in zwei Kliniken in Niedersachsen mehr als hundert Menschen getötet haben. Deutsche Krankenhäuser versuchen durch verschiedene Maßnahmen, die Sicherheitssysteme für Patienten zu verbessern.
Patientenschützern gehen diese Maßnahmen jedoch nicht weit genug. „Es braucht endlich wirksame Konsequenzen, um solche Einzeltäter zukünftig rechtzeitig zu stoppen“, fordert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Jahrelang konnte Niels H. offenbar ungehindert schwer kranke Patienten ermorden. Seinen Kollegen auf den Intensivstationen fiel auf, dass es auffällig viele Todesfälle während seiner Schichten gab. Nach Angaben der Ermittler gab es auch konkrete Hinweise auf seine Taten. Doch lange geschah nichts.
Als Reaktion auf den Fall hat die niedersächsische Landesregierung alle Krankenhäuser verpflichtet, Patientenombudsleute einzustellen. An diese können sich Kranke und Angehörige mit Fragen und Problemen wenden. Die Vernetzung dieser Ombudsleute soll die Transparenz erhöhen.
Auch verschiedene Fehlermeldesysteme sollen Missstände frühzeitig aufdecken. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich das System CIRS bewährt, bei denen Klinikmitarbeiter Fehler und kritische Ereignisse anonym melden können. Diese werden dann auf einem Portal veröffentlicht, so dass alle anderen Häusern daraus lernen können. Das Oldenburger Klinikum, die Berliner Charite und auch andere Häuser nutzen außerdem ein Whistleblowing-System, über das Mitarbeiter mögliche Straftaten vertraulich melden können - meist bei einem Rechtsanwalt.
Wie viele der rund 2.000 deutschen Kliniken so ein System haben, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind es noch viel zu wenige. „Insellösungen in einzelnen Kliniken reichen nicht aus“, saget Brysch. „Bund und Länder müssen vielmehr flächendeckende und einheitliche Maßnahmen ergreifen.“ Neben einen anonymen Meldesystem für Whistleblower müssten die Kliniken Sterbestatistiken für jede Abteilung einführen und die Medikamentenausgabe besser kontrollieren.
In Niedersachsen treffen sich der Landespatientenschutzbeauftragte und die Ombudsleute der Kliniken dreimal im Jahr, um über aktuelle Fälle und Probleme zu sprechen. Verdachtsmomenten sollte heute schneller nachgegangen werden.
Niels H. hatte gestanden, von 2000 bis 2005 Patienten in Oldenburg und später auch in Delmenhorst eine Überdosis Medikamente gespritzt zu haben, um sie später wiederbeleben zu können. Damit wollte er sich vor Kollegen als heldenhafter Retter beweisen. Eine Sonderkommission der deutschen Polizei ließ in den vergangenen Jahren mehr als 130 verstorbene Patienten der beiden Kliniken ausgraben und auf Rückstände der Medikamente untersuchen.
Die Ermittlungen gegen Niels H. sind so gut wie abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer weiteren Anklage. Sie soll Anfang kommenden Jahres vorliegen. Laut Oberstaatsanwalt Martin Koziolek handelt es sich um eines der größten Strafverfahren in der Geschichte der Oldenburger Anklagebehörde.