Banken bis 5 Mrd. Euro Bilanzsumme werden weniger streng reguliert
Wien (APA) - Das neue Jahr bringt für die vielen kleinen Banken in Österreich wesentliche Erleichterungen bei den regulatorischen und Meldev...
Wien (APA) - Das neue Jahr bringt für die vielen kleinen Banken in Österreich wesentliche Erleichterungen bei den regulatorischen und Meldeverpflichtungen gegenüber der Bankenaufsicht. Die vom Parlament beschlossene „Aufsichtsreform 2017“ tritt mit 3. Jänner 2018 in Kraft und gilt vor allem für Banken mit einer Bilanzsumme bis zu 5 Mrd. Euro.
Sieben österreichische Bankengruppen unterstehen im Jahr 2018 der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), rund 550 werden nach wie vor direkt von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) kontrolliert - der Kontrollaufwand für diese Banken wird künftig der Größe und dem Risiko der Kreditinstitute angepasst, die FMA spricht vom „Proportionalitätsprinzip“.
Die gesetzliche Verpflichtung, Nominierungs-, Vergütungs- und Risikoausschüsse einzurichten, entfällt für die kleinen Banken künftig ganz, der Prüfungsausschuss muss bis zu einer Bilanzsumme von 5 Mrd. Euro nur einmal im Jahr zusammentreten. Die Verpflichtung, eine eigene, unabhängige Risikomanagementabteilung einzurichten, entfällt ebenfalls bis zu einer Bilanzsumme von 5 Mrd. Euro.
„Diese Reform ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des integrierten Aufsichtssystems in Österreich und optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in der Aufsicht, BMF, OeNB und FMA“, erklärten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller heute in einer Aussendung.
Der risikobasierte und proportionale Aufsichtsansatz soll nicht nur für Banken gelten, sondern auch für Assetmanager, Wertpapierfirmen und Marktinfrastruktur.
Die FMA selbst muss künftig in allen Aufsichtsbereichen für das jeweils kommende Jahr thematische Prüfungsschwerpunkte festlegen und veröffentlichen. Mit dem „Auskunftsbescheid“ wird außerdem eine verbindliche Rechtsauskunft der FMA nach dem Vorbild der Bundesabgabenordnung eingeführt. Trotzdem werde man auch künftig unentgeltlich Rechtsauskünfte von der FMA einholen können, heißt es in der Aussendung.
Die Aufsichtsreform ermöglicht künftig auch eine „beschleunigte Verfahrensbeendigung“ in Verwaltungsverfahren und in Verwaltungsstrafverfahren, wenn die Partei auf Rechtsmittel von vornherein verzichtet. Der Ermessensspielraum der FMA, bei weniger bedeutenden Verstößen von einer Geldstrafe abzusehen, wurde erweitert. Ebenso wurde die Möglichkeit ausgedehnt, von der Verfolgung und Bestrafung natürlicher Personen abzusehen, wenn das betroffene Unternehmen bereits bestraft wurde.
Das „Kumulationsprinzip“ im Finanzmarktstrafrecht, also die Verhängung mehrerer Strafen für jeden einzelnen Verstoß, wird durch das „Absorptionsprinzip“ ersetzt, also die Verhängung einer einzigen Verwaltungsstrafe auch bei mehrfachen Verstößen. Dadurch sollen unverhältnismäßig hohe Strafen verhindert werden.
Änderungen gibt es auch bei der Organisation der FMA: Leitungsfunktionen der zweiten Führungsebene müssen künftig öffentlich ausgeschrieben werden, für die dritte Ebene muss es interne Ausschreibungsverfahren geben. Der FMA-Aufsichtsrat wird um zwei Mitglieder erweitert, er besteht nun aus acht stimmberechtigten Mitgliedern die je zur Hälfte vom Finanzministerium und der Nationalbank ernannt werden. Zusätzlich gibt es - wie bisher - zwei nicht stimmberechtigte Mitglieder, die von der Wirtschaftskammer nominiert werden.
~ WEB http://www.fma.gv.at ~ APA183 2017-12-28/11:47