Kufstein

Kufsteiner Krankenschwester nach Fristloser auch gekündigt

Wenn es nach der Spitalsführung geht, wird die Pflegerin nie mehr im Kufsteiner Krankenhaus arbeiten.
© Michael Mader

Der Streit zwischen einer Pflegerin und dem Kufsteiner Spital geht weiter.

Von Thomas Hörmann

Innsbruck –Die Auseinandersetzung zwischen einer Unterländer Krankenpflegerin und ihrem Arbeitgeber (Bezirkskrankenhaus Kufstein) geht in die nächste Runde. Nach der fristlosen, aber nicht rechtswirksamen Entlassung der Kufsteinerin vor eineinhalb Jahren wurde die 55-Jährige jetzt auch noch gekündigt. „Es handelt sich um eine Eventualkündigung“, bestätigt Stefan Krall, Anwalt der Krankenschwester. Und zwar für den Fall, dass auch der Oberste Gerichtshof der außerordentlichen Revision des Arbeitgebers nicht stattgibt.

Der Streit zwischen der Kufsteinerin und der Krankenhausführung beschäftigt bereits seit fünf Jahren die Gerichte. Der Auslöser sind angebliche Datenschutzverletzungen. Die 55-Jährige beklagt, dass Arbeitskollegen unberechtigt in die Krankenakte ihres jung verstorbenen Sohnes Einblick genommen haben. Wie ihre Nachforschungen ergaben, soll es 56 illegale Zugriffe gegeben haben. Auch im eigenen gynäkologischen Befund der Pflegerin schmökerten offenbar einige allzu neugierige Mitarbeiter. Vorwürfe, die die Spitalsführung weitgehend dementierte. „Es gab nur einen unterlaubten Zugriff durch eine Mitarbeiterin“, erklärte Herbert Marschitz, Anwalt des Krankenhauses, bei einer Gerichtsverhandlung.

Die Kufsteinerin wandte sich an die Datenschutzkommission und das Bundesverwaltungsgericht. „Es entspricht dem Amtswissen der Behörde, dass es in Krankenanstalten immer wieder zu unberechtigten Zugriffen auf Patientendaten durch eigene Mitarbeiter kommt“, erhielt die Krankenschwester dabei durchaus Rückendeckung von der Datenschutzbehörde.

Die Krankenhausführung reagierte im Sommer 2016 mit der fristlosen Entlassung wegen „respektlosen Verhaltens“. Die Kufsteinerin setzte sich mit einer Klage am Innsbrucker Landesgericht zur Wehr. Vorerst mit Erfolg – die Richterin entschied im Mai 2017, dass die Entlassung nicht rechtskonform war. Und zwar aus formalen Gründen – der Verwaltungsdirektor, der das Dienstverhältnis beendet hatte, sei dazu nicht befugt gewesen. Die Berufung der Spitalsführung blieb ohne Erfolg – das Oberlandesgericht bestätigte im Herbst die Entscheidung des Landesgerichts. Anwalt Marschitz versuchte es dann mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof in Wien: „Mit der Entscheidung ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen.“

Die Krankenpflegerin und ihr Anwalt wollen jetzt gegen die Kündigung ebenfalls gerichtlich vorgehen: „Auch für eine Kündigung braucht es einen Grund“, sagt Krall. Der Mandantin werde vorgeworfen, sie sei nicht vertrauenswürdig und habe Verfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet. „Aber wir sagen, das ist ihr Recht.“

Fortsetzung demnächst am Landesgericht.

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