Metall-Arbeitgeber drohen im Tarifstreit mit rechtlichen Schritten

München (APA/AFP) - Kurz vor Ende der Friedenspflicht spitzt sich der Tarifstreit in der deutschen Metall- und Elektroindustrie zu. Die Arbe...

München (APA/AFP) - Kurz vor Ende der Friedenspflicht spitzt sich der Tarifstreit in der deutschen Metall- und Elektroindustrie zu. Die Arbeitgeberseite drohte mit Klagen: „Wir behalten uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten“, sagte der Hauptgeschäftsführer der bayerischen Arbeitgeber, Bertram Brossardt, der „Süddeutschen Zeitung“ vom Freitag.

Die Unternehmen halten die von der Gewerkschaft geforderte befristete Arbeitszeitverkürzung bei teilweisem Lohnausgleich für bestimmte Arbeitnehmer für diskriminierend und rechtswidrig.

Gewerkschaft und Arbeitgeber haben zwei Verhandlungsrunden hinter sich; am Wochenende endet die Friedenspflicht. Die Arbeitgeber boten zuletzt für die ersten drei Monate eine Pauschale von 200 Euro und danach eine Lohnerhöhung um zwei Prozent für 15 Monate. Die IG Metall fordert sechs Prozent mehr Lohn für zwölf Monate - und vor allem eine befristete Arbeitszeitverkürzung auf 28 Stunden wöchentlich bei Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 200 Euro pro Monat für bestimmte Beschäftigte wie Eltern oder pflegende Angehörige.

Diese Forderung der IG Metall verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil sie zu einem unterschiedlichen Stundenentgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit führe, sagte Brossardt der Zeitung. Arbeitnehmer, die ihre Vollzeit verkürzten, würden dann besser bezahlt als Arbeitnehmer, die immer schon in Teilzeit arbeiten.

Auch Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger hatte Mitte Dezember bereits gesagt, der von der IG Metall geforderte Lohnausgleich sei ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig. „Wir haben eine feste Regel: Wer mehr arbeitet, bekommt mehr. Und wer weniger arbeitet, bekommt eben weniger.“

Die „Süddeutsche“ zitierte am Freitag auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer im Voraus aus ihrer Wochenendausgabe: „Es geht nicht, dass der Arbeitnehmer allein entscheidet, wann er wie viel arbeiteten will. Tut mir leid, aber unsere Aufgabe als Unternehmer ist es immer noch, Produkte und Dienstleistungen zu erbringen, die auf dem Markt wahrgenommen und in Preis, Lieferzeit und Qualität akzeptiert werden.“

Die IG Metall erklärte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ vom Freitag, die Option auf teilweisen Lohnausgleich solle „auch den heute in Teilzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen offen stehen“. Sollten die Arbeitgeber Bedenken haben, „sollen sie mit uns konstruktive Lösungen erarbeiten“.

Die Gewerkschaft hatte in den vergangenen Wochen auch argumentiert, verbindliche Rechte auf individuelle Verkürzung der Arbeitszeit seien „gesellschaftlich notwendig“. Neue Modelle seien auch für die Industrie wichtig, die Fachkräfte für die Zukunft wolle.

Die Arbeitgeber haben statt der Verkürzung eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit gefordert: In den Betrieben sollen mehr Beschäftigte länger als 35 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Bisher erlaubt der Tarifvertrag dies höchstens für 18 Prozent der Belegschaft.

Nach Ende der Friedenspflicht sind Warnstreiks möglich. Die IG Metall hat bereits Arbeitsniederlegungen am 8. Jänner angekündigt. Sollte es bei der dritten Verhandlungsrunde im Jänner keine Fortschritte geben, könnte die Gewerkschaft zu einem neuen Instrument greifen: dem Warnstreik über 24 Stunden.