Waffe für Amokläufer beschafft: Nebenkläger fordern hohe Strafe
Die Nebenkläger im Prozess gegen den Waffenbeschaffer des Münchner Amokläufers fordern hohe Haftstrafen. Ein Urteil wird in den kommenden Verhandlungstagen erwartet.
München – Im Strafprozess gegen den Waffenbeschaffer des Münchner Amokläufers haben mehrere Vertreter der Nebenklage eine hohe Strafe von zehn beziehungsweise elf Jahren Gefängnis gefordert. Das ist deutlich mehr, als die Staatsanwaltschaft im Verfahren verlangt hat. Dem Angeklagten werden unter anderem illegaler Waffenhandel, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Zwei Vertreter von Hinterbliebenen bekräftigten zudem am Montag am Landgericht München Idie Ansicht auch anderer Nebenkläger, dass Philipp K. auch wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden solle. Er habe durch den Verkauf von mehreren Hundert Schuss Munition den Amoklauf billigend in Kauf genommen.
„Hauptsache der Umsatz stimmt“
Der 33-Jährige habe nach dem Motto gehandelt: „Was kümmert mich das Leid der anderen – Hauptsache, der Umsatz stimmt“, sagte Rechtsanwalt Jochen Uher. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert.
Der Angeklagte aus Marburg (Hessen) hatte zu Prozessbeginn zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst tötete.
Mehr als 15 Rechtsanwälte vertreten rund 25 Angehörige der Opfer in dem Prozess. Ein Urteil wird erst in den nächsten Verhandlungstagen erwartet. (dpa)