Vor Haftantritt

Auschwitz-Buchhalter Gröning hat Gnadengesuch eingereicht

Oskar Gröning.
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Der 96-jährige Oskar Gröning versucht noch ein letztes Mal, seinen Haftantritt zu verhindern.

Hannover – Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt gewordene frühere deutsche SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch eingereicht. Das teilte eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover mit, wie NDR 1 am Montag berichtete. Der Schritt ist für den 96-Jährigen die letzte Möglichkeit, seinen Haftantritt zu verhindern. Mit einer Verfassungsbeschwerde ist Gröning bereits im Dezember gescheitert.

Gröning war 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er im Vernichtungslager Auschwitz das Geld der Verschleppten gezählt und weitergeleitet hatte. Über das Gnadengesuch entscheide die Staatsanwaltschaft Lüneburg, hieß es weiter. Falls Gröning seine Haft antreten muss, solle er in Uelzen (Niedersachsen) untergebracht werden.

Männer wie Gröning kamen in Deutschland erst Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor Gericht. In der Nachkriegszeit waren nämlich zunächst nur die KZ-Wachleute angeklagt worden, die Befehlsgewalt hatten oder denen konkrete Gewalttaten vorgeworfen wurden. Nach heutiger Rechtsauffassung machte sich hingegen jeder strafbar, der durch seinen Dienst in einem Vernichtungslager die nationalsozialistische Mordmaschinerie irgendwie am Laufen hielt. (APA/dpa)