Messerattacke auf Frau: Mann wegen Mordversuchs in Linz vor Gericht
Linz/Freistadt (APA) - Ein 38-Jähriger Afghane hat sich am Dienstag in Linz wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten müssen. In einem Asy...
Linz/Freistadt (APA) - Ein 38-Jähriger Afghane hat sich am Dienstag in Linz wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten müssen. In einem Asylquartier im Bezirk Freistadt soll er die Mutter seiner vier Kinder mit einem Messer schwer verletzt und - mit einem Benzinkanister in der Hand - gedroht haben, alles niederzubrennen. Ein Urteil ist für Mittwoch geplant.
Die Familie kommt aus Afghanistan. Die Ehe zwischen der damals 15-Jährigen und dem 23-jährigen Bräutigam wurde arrangiert. Das Paar bekam vier Töchter, mit denen es 2015 nach Österreich flüchtete. Zweimal wurde der Angeklagte hier bereits verurteilt - wegen fortgesetzter Gewaltausübung bzw. Drohungen gegen die Frau und wegen Nötigung einer Tochter. Es folgten die Trennung und ein Betretungsverbot.
Am 1. Juli kam es dann zu dem nun angeklagten Vorfall, der für Staatsanwalt Alfred Schaumüller den „Tiefpunkt“ einer von Gewalt, Beleidigungen und Zurechtweisungen geprägten Ehe darstellt: Am Tatabend sei der Mann in das Haus gegangen, in dem seine Familie lebte. Er habe im Keller gewartet bis die Frau und die Kinder nach Hause kamen und schlafen gingen, erläuterte der Staatsanwalt, dann betrat er die Wohnung.
Er habe seine noch wache älteste Tochter, die damals zehn Jahre alt war, am Hals gepackt und ihr befohlen, still zu sein, sonst werde er sie wie ihre Mutter töten. Dann habe er seiner Frau mit einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge in den Kopf gestochen, so die Anklage. Anschließend habe er die stark Blutende in ein anderes Zimmer gezerrt, einen Benzinkanister geholt und gedroht, er werde alles niederbrennen, damit er Ruhe habe. Nachbarn, die laut Staatsanwaltschaft ebenfalls bedroht worden seien, riefen schließlich Rettung und Polizei.
Der Asylwerber tischte vor Gericht eine völlig andere Version auf, die sich auch von seinen Aussagen bei der Polizei stark unterschied: Seine Frau habe ihn demnach zu einer „geheimen“ Aussprache eingeladen. Das Messer will er nur mitgehabt haben, weil er zuvor einen Apfel gegessen habe. Die Verletzungen der Ehefrau - u.a. eine etwa acht Zentimeter lange und einen Zentimeter auseinanderklaffende Wunde an der Schläfe - seien durch die Bewegungen der Frau, die sich erschreckt habe, zustande gekommen. Erst als er das Blut gesehen habe, sei ihm bewusst geworden, dass er das Messer immer noch in der Hand halte. Dann habe er den Benzinkanister geholt, um die Blutung zu stoppen.
Schaumüller verzichtete schließlich entnervt auf weitere Fragen an den Angeklagten: „Jeder, der ihn belastet, lügt und die Polizei hat sein Protokoll falsch aufgenommen“, fasste er dessen Äußerungen zusammen.
Die Ehefrau und die Tochter mussten nicht vor Gericht aussagen. Ihre Vernehmungen wurden per Video eingespielt. Das heute elfjährige Mädchen schilderte, dass der Vater ins Zimmer gekommen sei und gesagt habe: „Leise, nichts sagen, oder ich töte dich auch wie deine Mutter.“ Dabei habe er sie so fest am Hals gepackt, dass am nächsten Tag die Haut „ganz schwarz“ gewesen sei. Die 30-jährige Frau schilderte, sie habe bereits geschlafen und sei davon munter geworden, dass ihr Mann sie an den Haaren gepackt habe. Nach der Messerattacke habe sie ihn immer wieder angefleht, sie nicht zu töten, weil sie vier Kinder habe.
Die Stichwunde an der Schläfe ist laut Gerichtsmediziner zwar gut verheilt, die Narbe werde aber eindeutig erkennbar bleiben. Dass die Verletzungen der Frau - wie vom Angeklagten behauptet - zufällig durch eine Bewegung entstanden sein könnten, erscheine ihm „doch eher unwahrscheinlich“, führte der Gutachter aus. Denn es habe zwei voneinander entfernte größere Wunden gegeben, die nicht in einem Bewegungsablauf entstanden sein können.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann sollen die Geschworenen auch ein Urteil sprechen.