Kärntner drohte Polizeichefin mit Eintragung in Schuldenregister
Klagenfurt (APA) - Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Nötigung ist am Dienstag ein 68-jähriger Kärntner zu 15 Monaten Haft, davon ...
Klagenfurt (APA) - Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Nötigung ist am Dienstag ein 68-jähriger Kärntner zu 15 Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte zahlreichen Beamten mit der Eintragung in ein Schuldenregister gedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Anfang stand ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den 68-Jährigen, auf das er mit einer wahren Zettelflut reagierte: Sollten die Verwaltungs-, beziehungsweise Gerichtsverfahren gegen ihn aufrechterhalten werden, dann würde er Pfandrechte in internationalen Schuldenregistern eintragen und 100.000 Euro Schadenersatz pro Tag fordern - weiters werde er eine Klage beim „Gerichtshof der Menschen“ einreichen. Adressaten der Schreiben: Beamte des Landesverwaltungsgerichts Kärnten, eine Staatsanwältin, ein Richter, Bedienstete der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau und sogar die Kärntner Landespolizeidirektorin.
Zu Beginn der Verhandlung stieß sich der Mann an der unterschiedlichen Verwendung der Wörter „Geschäftszahl“ und „Aktenzahl“, bevor er von Einzelrichter Matthias Polak eine Legitimierung verlangte: „Wenn Sie mir nachweisen, dass Sie hoheitliche Rechte haben, dann ist das alles vom Tisch.“ Zwar gab der 68-Jährige zu, die Schreiben anhand von Vorlagen geschrieben und abgeschickt zu haben, bis er sich zu einem umfassenden Geständnis durchrang, brauchte es aber einige Überredungskünste des Richters: „Verstehen Sie, dass das, was Sie getan haben, Widerstand gegen die Staatsgewalt ist? Wenn ja, dann werte ich das als Geständnis“, versuchte es Polak mehr als ein Mal.
„Es tut mir leid, ich wollte mit den Schreiben niemanden bedrohen, ich war auf einem Irrweg. Wenn ich wieder Probleme mit den Behörden haben sollte, dann werde ich mich ganz normal informieren“, sagte der Angeklagte schließlich. Dieses Geständnis wertete Polak auch schließlich als mildernd, ebenso wie die Unbescholtenheit des Mannes. Als erschwerend fiel die Vielzahl der Schreiben, die der 68-Jährige abgeschickt hatte, ins Gewicht.
„Sollten Sie noch einmal ein solches Schreiben abschicken, dann kriegen Sie eine Gefängnisstrafe, die länger dauert“, gab Polak dem Mann mit auf den Weg. Der 68-Jährige, der seit 18. Dezember in Untersuchungshaft sitzt, nahm das Urteil an, Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab.