Studie - US-Steuerreform bringt Vorteile für Austro-Firmen in USA

Wien (APA) - Die aktuelle US-Steuerreform könnte sich laut einer Analyse der Beratungsgesellschaft Deloitte positiv auf österreichische Firm...

Wien (APA) - Die aktuelle US-Steuerreform könnte sich laut einer Analyse der Beratungsgesellschaft Deloitte positiv auf österreichische Firmen in den USA auswirken. „Für US-Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen ergeben sich wesentliche steuerliche Vorteile bei Investitionen und beim Ausbau der Aktivitäten in den USA“, erklärte Peter Grau, Partner bei Deloitte Österreich, in einer Aussendung.

Der mit Jahresbeginn in Kraft getretene „Tax Cuts and Job Act“ ist nach Ansicht von Deloitte die tiefgreifendste US-Steuerreform seit mehr als 30 Jahren. Anstelle des bisher geltenden Steuersatzes von 35 Prozent gilt seit 1. Jänner eine Körperschaftssteuer (KÖSt-Satz) von 21 Prozent auf US-Bundesebene und manche US-Bundesstaaten erheben daneben eine zusätzliche KÖSt. Zum Vergleich: Die österreichische KÖSt liegt bei 25 Prozent. „Maßnahmen wie die Absenkung der Körperschaftsteuer, Investitionsbegünstigungen oder die grundlegende Neugestaltung des internationalen Steuerrechts bringen für alle Unternehmen mit US-Bezug neue Regeln mit sich“, so Grau.

Als einer der Hauptpunkte der US-Steuerreform gilt die Neuregelung der Gewinnbesteuerung: Bisher wurde die bei Tochtergesellschaften außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinne beim „Import“ in die Vereinigten Staaten unter Anrechnung der ausländischen Steuer besteuert. Dies bezeichnet man auch aus Welteinkommensprinzip. Seit Jahresbeginn gilt aber das Territorialitätsprinzip, bei dem lediglich im Inland erwirtschaftete Gewinne besteuert werden. Aus dem Ausland empfangene Dividenden bleiben laut Deloitte hingegen steuerfrei, wenn es eine Firmen-Mindestbeteiligung von 10 Prozent gibt.

„Viele US-Unternehmen werden künftig vermehrt Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Töchter veranlassen“, erwartet Deloitte-Partner Grau. „Österreichische Unternehmen mit US-Bezug sollten schon jetzt mögliche Auswirkungen der Steuerreform und Gestaltungsmöglichkeiten prüfen“, so Grau.