Prozess um Mordversuch in Linz im Finale
Linz/Freistadt (APA) - Im Prozess gegen einen 38-jährigen Afghanen, der versucht haben soll, seine Frau zu töten, sind am Mittwoch in Linz d...
Linz/Freistadt (APA) - Im Prozess gegen einen 38-jährigen Afghanen, der versucht haben soll, seine Frau zu töten, sind am Mittwoch in Linz die Schlussplädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger am Programm gestanden. Der Staatsanwalt sieht einen Mordversuch, der Verteidiger einen Rücktritt vom Versuch. Die Opfervertreterin sprach von einem „reinen Zufall, dass meine Mandantin heute nicht tot ist“.
Der Angeklagte soll in einem Asylquartier im Bezirk Freistadt die Mutter seiner vier Kinder mit einem Messer schwer verletzt und - mit einem Benzinkanister in der Hand - gedroht haben, alles niederzubrennen. Zweimal wurde er seit seiner Ankunft in Österreich 2015 bereits verurteilt - wegen fortgesetzter Gewaltausübung bzw. Drohungen gegen die Frau und wegen Nötigung einer Tochter.
Staatsanwalt Alfred Schaumüller sieht in der angeklagten Tat einen Mordversuch. Er verwies darauf, dass der Mann seiner Frau bereits mehrfach gedroht habe, sie zu töten. Er würde die Verantwortung des 38-Jährigen auch nicht als milderndes Tatsachengeständnis werten, so der Anklagevertreter. Denn der Asylwerber hatte vor Gericht eine andere Version als vor der Polizei aufgetischt und u.a. behauptet, seine Frau sei ihm in das Messer gefallen, mit dem er zuvor einen Apfel geschnitten habe.
Einen Rücktritt vom Versuch, wie ihn die Verteidigung sieht, liege nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor. Denn das würde Freiwilligkeit verlangen. Der Angeklagte habe aber nicht von sich aus von seinem Opfer abgelassen, sondern aufgrund der heftigen Gegenwehr der Frau, so Schaumüller. Er forderte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage und zudem einen Widerruf von Bewährungsstrafen.
Verteidiger Günter Tews bezweifelte, dass ein Laie, der jemanden mit einem Messer töten wollte, wie im vorliegenden Fall auf den Kopf zielen würde. Die Verletzungen könnten im Gerangel passiert sein oder weil sein Mandant hingestochen habe, aber das sei nicht in Tötungsabsicht geschehen. Er appellierte an die Geschworenen, die Frage nach dem Mordversuch zu verwerfen und verwies auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Zudem sieht er anders als der Anklagevertreter sehr wohl einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch.
Am späten Vormittag zogen sich die Geschworenen zur Rechtsbelehrung und zur Beratung zurück. Sie müssen neben der Frage, ob ein Mordversuch vorliegt, auch über weitere Tatbestände wie Hausfriedensbruch, Nötigung und gefährliche Drohung entscheiden. Ein Urteil ist am Nachmittag zu erwarten.