Mordversuch mit Fleischermesser - Prozess in Eisenstadt 1

Eisenstadt (APA) - Dramatische Szenen haben sich in der Nacht auf den 1. März des Vorjahres in Mattersburg ereignet. Ein 20-Jähriger soll im...

Eisenstadt (APA) - Dramatische Szenen haben sich in der Nacht auf den 1. März des Vorjahres in Mattersburg ereignet. Ein 20-Jähriger soll im Streit fünfmal auf den neuen Partner seiner Exfreundin eingestochen haben. Der 23-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der mutmaßliche Täter muss sich heute, Mittwoch, im Landesgericht Eisenstadt vor einem Geschworenensenat wegen versuchten Mordes verantworten.

Der inzwischen 21-Jährige habe eine on-off-Beziehung mit seiner Freundin geführt, „bei der es immer wieder zu Gewalt und Drohungen gekommen ist“, schilderte Staatsanwältin Verena Strnad. Sie wies auf vier einschlägige Verurteilungen des Angeklagten hin, darunter auch wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung - „auch mit dem Tod“.

Kurz nach Mitternacht habe sich der Angeklagte zum Haus seiner Exfreundin begeben, um sie zu überreden, die Beziehung wieder aufzunehmen, erläuterte Strnad. Im ersten Stock habe er die Frau und das spätere Opfer schlafend angetroffen und begonnen, den 23-jährigen zu beschimpfen.

Im Garten kam es kurz darauf zu Handgreiflichkeiten: Während der Angeklagte den 23-Jährigen in die Wange biss, habe ihm dieser einige Faustschläge versetzt. Der 20-Jährige habe dann das Grundstück verlassen. „Für ihn ist Gewalt die Lösung für jede konfliktbelastete Situation“, zeichnete die Anklägerin ein Charakterbild: „Eine Schlägerei war für ihn erst dann beendet, wenn der Gegner am Boden liegt und sich nicht mehr gewehrt hat“ - das sage er selbst, meinte Strnad.

Für den Angeklagten sei die Geschichte mit dem Vorfall im Garten noch nicht beendet gewesen. Der 20-Jährige sei entsetzt gewesen, dass er „einen so schmächtigen Mann“ bei seiner Exfreundin vorgefunden habe. Er sei nach Hause gegangen und habe ein Fleischermesser geholt. Als der 23-Jährige und die Exfreundin ins Spital fahren wollten, begegneten sie dem 20-Jährigen. Der 23-Jährige hielt an und ging auf den Kontrahenten zu: „Schon das hat der Angeklagte als wirkliche Provokation empfunden“, schilderte die Staatsanwältin.

Der 23-Jährige habe noch versucht wegzugehen und sei gestolpert. Da sei der Angeklagte schon hinter ihm gewesen, habe das Messer erhoben und wortlos dem Opfer fünf Stiche gegen den Kopf-, Rücken- und Schulterbereich versetzt. „Der Angeklagte nahm in Kauf, dass das Opfer sterben wird. Es war ihm egal, er hat sich damit abgefunden“, sagte Strnad. Es sei „nur äußerst glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Opfer überlebt hat.“