Mordversuch mit Fleischermesser 3 - Angeklagter: Keine Tötungsabsicht

Eisenstadt (APA) - Im Prozess um den versuchten Mord an einem 23-Jährigen durch fünf Messerstiche hat der Angeklagte eine Tötungsabsicht bes...

Eisenstadt (APA) - Im Prozess um den versuchten Mord an einem 23-Jährigen durch fünf Messerstiche hat der Angeklagte eine Tötungsabsicht bestritten: „Ich bekenne mich der Tat schuldig, aber von mir aus bestand kein Mordversuch“, sagte der mittlerweile 21-Jährige vor dem Eisenstädter Geschworenensenat.

Er habe seine Exfreundin 2011 kennengelernt. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Birgit Falb, ob es sich um eine on-off-Beziehung gehandelt habe, antwortete er: „Kann man so sagen.“ „Es gab auch Drohungen mit Gewalt?“, fragte Falb nach. „Leider“, kam zur Antwort. Ende Jänner 2017 habe man sich schließlich getrennt. „Sie hat Fotos von Mädchen auf meinem Handy gefunden“, erzählte der Angeklagte. Außerdem habe sie sich einen Job in St. Pölten gesucht.

„Wir haben uns einfach getrennt“, schilderte der 21-Jährige. „Das war meine erste Freundin.“ Es habe auch schöne Zeiten miteinander gegeben: „Ich habe sie halt geliebt.“ Am Tag vor der Tat habe er vier Joints geraucht, hielt ihm die Richterin vor: „Aus Liebeskummer. Ich habe nicht gewusst, was ich mit meinem Leben anfangen soll“, sagte der 21-Jährige. Er habe sich „mit Drogen betäuben“ wollen.

In der Tatnacht sei er gegen Mitternacht zum Haus der Exfreundin gegangen. Warum so spät? „Das war spontan“, er habe einfach über die Beziehung reden wollen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Als er den 23-Jährigen bei der Frau angetroffen habe, sei er auf beide zornig gewesen und habe „ein ganz komisches Gefühl“ gehabt. Er habe den Nebenbuhler aufgefordert, „dass er mit mir rauskommen soll“.

Das Verhältnis zum späteren Opfer schilderte er als nicht ganz konfliktfrei: „Wir hatten ein Problem“, weil er dem 23-Jährigen einmal die Reifen aufgestochen habe, als dieser vor dem Haus seiner Exfreundin gestanden sei: „Ich war eifersüchtig.“

Die erste Auseinandersetzung mit dem Rivalen, der einen Kopf kleiner sei als er, habe im Garten stattgefunden. „Ich würde sagen, dass ich der Verlierer war“, antwortete der Angeklagte auf eine Frage der Vorsitzenden. Danach habe er das Grundstück verlassen.

Als er dann zurückgekehrt sei, habe er das Auto des Anderen beschädigen wollen. „Mit einem kleinen Messer hätte ich nicht den Außenspiegel abschlagen können“, begründete er den Griff zum größten Fleischermesser, das er daheim gehabt habe.

Er habe der Exfreundin und seinem Nebenbuhler nicht mehr begegnen wollen. Dazu sei es zufällig gekommen, als beide ins Spital fahren wollten. „Er ist aus dem Auto und lief auf mich zu“, von da an könne er sich nicht mehr genau erinnern, erzählte der 21-Jährige. „Ich weiß nur, dass die Stiche irgendwann passiert sind.“ Seiner Erinnerung nach habe der 23-Jährige auf ihn eingeschlagen. Er habe ihn dann mit der linken Hand festgehalten und mit der Rechten zugestochen.

Das Opfer habe vier Stiche im Bereich des rechten Schulterblattes und der rechten Schulter erlitten, hielt ihm Richterin Falb vor. Außerdem hatte der 23-Jährige eine Kopfverletzung. „Da habe ich keine Erklärung dafür“, sagte der Angeklagte.

„Er fing ganz laut an zu schreien, ich bin nur mehr davongelaufen“, schilderte er die Situation. „So heftig“ könnten die Stiche nicht gewesen sein, meinte er. „Hat das Messer eine scharfe Klinge?“ wollte die Richtern wissen. „Damit zerteilt man Schweine und Rinder“, gab der Angeklagte zur Antwort.

Nach der Tat sei er „komplett perplex“ gewesen. Nun wisse er natürlich, „dass man mit so einem Messer jemanden töten kann“. Zum Prozess wurden auch mehrere Zeugen geladen. Weiters soll ein medizinisches Gutachten erörtert werden.