Deutsche Netzbetreiber ziehen gegen Kürzung von Renditen vor Gericht
Düsseldorf (APA/Reuters) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch über eine für Millionen deutsche Strom- und Gaskunden wichtige F...
Düsseldorf (APA/Reuters) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch über eine für Millionen deutsche Strom- und Gaskunden wichtige Frage verhandelt: Rund 1.100 Netzbetreiber wollen nicht hinnehmen, dass ihre Investitionen in die Anlagen künftig mit niedrigeren Zinsen vergütet werden als bisher. Dies hatte die Bundesnetzagentur beschlossen.
Die Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Energieversorgern in Rechnung gestellt und von diesen an die Verbraucher weitergereicht. Die Netzkosten machen bei den Haushaltskunden rund ein Viertel des gesamten Preises aus.
Gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur haben unter anderem die Netzbetreiber Amprion, 50Hertz und Open Grid Europe sowie diverse Stadtwerke geklagt. Mehr als 100 Vertreter von Unternehmen und Rechtsanwälten füllten am Mittwoch den Gerichtssaal. „Eine solch große Teilnahme hatten wir noch nie“, sagte der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein. Gegen eine Entscheidung des Gerichts kann Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht werden.
Zunächst wurde ein vom 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf in Auftrag gegebenes Gutachten vorgestellt. Der Experte Martin Jonas von der Wirtschaftsprüfungsfirma Warth & Klein Grant Thornton ließ mehrfach Zweifel an der Methodik der Behörde bei der Berechnung der Renditen erkennen. Er verstehe, dass der Regulierer versuche, feste Regeln anzuwenden. „Starre Schemata sind gefährlich“, wandte der Gutachter aber ein. Die von der Netzagentur zugesagte Rendite für Neuanlagen von 5,64 Prozent nach Steuern sei „grenzwertig niedrig“. In dem Gutachten würden 6,27 Prozent empfohlen.
Die Bundesnetzagentur hatte beschlossen, dass für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen die Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen - vor Steuern gerechnet - von 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent gekürzt werden und von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent für Altanlagen. Die Regelungen gelten für Gasnetze von 2018 bis 2022 und für Stromnetze von 2019 bis 2023. Ein Prozentpunkt macht dem Gericht zufolge für den Zeitraum von fünf Jahren ein Volumen von rund einer Milliarde Euro aus. Verbraucherschützer verweisen darauf, dass die Renditen auch künftig noch mehr als ausreichend seien, um die Modernisierung der Energienetze sicherzustellen.
„Die Klagen der Netzbetreiber sind nicht nachvollziehbar“, kommentierte etwa der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft, Robert Busch. „Für Investoren sind Anlagen in Energienetze beim vorgesehenen Zinsniveau mehr als attraktiv, zumal es sich um ein Monopolgeschäft mit geringem Risiko handelt“.