Feministinnen fordern internationales Leihmutterschaftsverbot
Paris (APA) - Der europaweit vernetzten feministische Verein „Collectif pour le Respect de la Personne“ (CoRP) warnt vor der Schaffung eines...
Paris (APA) - Der europaweit vernetzten feministische Verein „Collectif pour le Respect de la Personne“ (CoRP) warnt vor der Schaffung eines internationalen Rechtsrahmens zur Praxis der Leihmutterschaft durch die Haager Konferenz (HCCH) für Internationales Privatrecht, wie Kathpress meldet.
Wenn die Haager Konferenz bloß für einen „reibungslosen Ablauf“ von Leihmutterschaft sorgen wolle, legitimiere sie damit deren Praxis und stärke die Entwicklung eines Marktes, der mit internationalen Dokumenten zu den Menschenrechten unvereinbar sei, kritisierte CoRP nach einem jüngsten Treffen mit der französischen Justizministerin Nicole Belloubet.
Die HCCH ist eine ständige Einrichtung zur Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts. Ihr gehören 83 Staaten an, darunter auch Österreich.
Bei der Begegnung forderten die Feministinnen explizit ein internationales Übereinkommen gegen die entwürdigenden Formen des „Reproduktions-Tourismus“, hieß es in einer CoRP-Pressemitteilung. Frankreich müsse den Standpunkt der „Abschaffung der Sklaverei“ vor der Haager Konferenz vertreten und „jede spezifische Regelung von Adoption im Rahmen der Haager Konferenz ablehnen, die die Praxis der Leihmutterschaft reguliert oder deren Folgen bestätigt“.
Der Rechtsstaat müsse Widerstand leisten gegen einen globalen Markt von Mutterschaft und Kind, so der Appell der CoRP-Vertreterinnen. Im Detail erinnerten sie daran, dass eine Vereinbarung, die Leihmutterschaftsverträge international regeln will, der UNO-Kinderrechtskonvention widerspreche, wonach das Kind das Recht habe, so weit wie möglich seine Eltern selbst zu kennen, von ihnen betreut und nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen - in diesem Fall von der Leihmutter - getrennt zu werden.
Im Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention heiße es außerdem, dass die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den Schutz des Kindes vor Verkauf zu sichern. Definiert wird „Verkauf von Kindern“ in Artikel 2 mit: „Jede Handlung oder jedes Geschäft, mit denen ein Kind gegen Bezahlung oder für eine andere Gegenleistung von einer Person oder Personengruppe an eine andere übergeben wird.“ Genau das sei jedoch das Kernstück jeder Leihmutterschaft, die entweder gegen Bezahlung oder gegen eine Aufwandsentschädigung geleistet wird, betonte CoRP.
In vielen Ländern - darunter Österreich - bestehen nationale Verbote der Leihmutterschaft, die nach Ansicht von Experten aber zunehmend ausgehöhlt zu werden drohen. Auch in Österreich ist Leihmutterschaft nach der gängigen Rechtsauslegung verboten, das Verbot kann aber etwa umgangen werden, wenn Eltern die Dienste einer Leihmutter im Ausland in Anspruch nehmen.
( S E R V I C E: https://collectif-corp.com/ )