Prozess um Messerstiche für Nebenbuhler - Geschworene beraten
Eisenstadt (APA) - Im Prozess gegen einen 21-Jährigen in Eisenstadt, der im Vorjahr auf den Partner seiner Exfreundin fünfmal mit einem Flei...
Eisenstadt (APA) - Im Prozess gegen einen 21-Jährigen in Eisenstadt, der im Vorjahr auf den Partner seiner Exfreundin fünfmal mit einem Fleischermesser eingestochen haben soll, haben sich die Geschworenen Mittwochnachmittag zur Beratung zurückgezogen. Staatsanwältin Verena Strnad zeigte sich im Schlussplädoyer überzeugt, dass es sich um Mordversuch gehandelt habe. Verteidiger Nikolaus Rast widersprach ihr energisch.
Für sie sei ganz klar: „Es war ein versuchter Mord“, sagte Strnad. Der Angeklagte habe sehr wohl in Kauf genommen, dass das Opfer durch die Stiche, welche die Lunge durchbohrt hätten, stirbt. Beim Zustechen sei „einiges an Kraft erforderlich“ gewesen, um die Verletzungen herbeizuführen. Das Opfer habe sich nach den Ausführungen der medizinischen Sachverständigen „in ernster Lebensgefahr“ befunden.
Die Verletzungen des Opfers seien mit dessen Schilderungen in Einklang zu bringen. Der Blutverlust sei „massiv“ gewesen. Dass beim Angeklagten Gewalt „das Mittel seiner Wahl sei“, habe sich schon in den vier Vorverurteilungen gezeigt. Der 21-Jährige habe unter anderem in seinem SMS geschrieben: „Ich schwöre, ich schlachte euch ab und zwar mitten auf der Straße“, schilderte Strnad, die sich für eine tat- und schuldangemessene Bestrafung aussprach.
Die Frage für die Geschworenen sei ausschließlich, was im Kopf des Angeklagten vorgegangen sei, stellte der Verteidiger fest. „Ob der Stich in die linke oder rechte Schulter gegangen ist, darum geht‘s nicht“. Bei der „Lederjacke“ des Opfers habe es sich um Kunstleder gehandelt: „Ich habe meinen Kindern so etwas gekauft. Die war am ersten Tag aufgerissen“, versuchte er die Argumentation, die Stiche seien mit Wucht geführt worden, zu entkräften. Auch die Angaben des Opfers seien „nicht immer plausibel“ gewesen. Beide - Täter und Opfer - hätten sich in einer Ausnahmesituation befunden.
Rast verwies darauf, dass sein Mandant, der in Montenegro zur Welt gekommen war, als Flüchtlingskind aufgewachsen sei und in Lagern „permanente Gewalt“ erlebt habe. „Er erlebte dasselbe in seiner Familie.“ Der Unterschied zwischen Mord- und Totschlagsversuch seien „die Eifersucht, die Wut, der Zorn, der Affekt“. „Wenn ich töten will und ich habe ein wehrloses Opfer am Boden liegen, dann gelingt es mir auch“, meinte der Verteidiger und stellte fest: „Mordversuch liegt sicher nicht vor.“
„Ich habe nie an einen Mord gedacht“, beteuerte der 21-Jährige, bevor sich die Geschworenen zur Beratung begaben. Er habe beim Auto die Reifen zerstechen wollen, „dass es einfach nicht mehr weiterfahren kann.“