Doping-Kontroll-System laut Menschenrechtsgericht rechtens

Straßburg (APA/dpa) - Doping-Fahnder dürfen Profisportler aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichten, Monate im...

Straßburg (APA/dpa) - Doping-Fahnder dürfen Profisportler aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das sogenannte Whereabouts-System verstoße nicht gegen die Menschenrechte der Sportler, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag.

Die Kontrollpraxis sieht unter anderem vor, dass ausgewählte Topsportler täglich eine Stunde benennen, während der sie für unangekündigte Tests zur Verfügung stehen. Das System, das die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) festgeschrieben hat, beeinträchtige zwar das Privatleben der Sportler, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Auflagen seien aber gerechtfertigt, denn ohne sie steige das Risiko von Doping stark an - mit Risiken für die Gesundheit der Sportler.

Geklagt hatten gegen das Whereabouts-System zahlreiche französische Sportverbände und Dutzende Profisportler. Sie sahen durch die Kontrollpraxis ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.