Häftlings-Kampf folgte Einzelhaft
Bei einem Blick aus dem Fenster hatten Justizwachebeamte bemerkt, dass am kleinen Spazierhof des Ziegelstadels etwas passiert sein musste. „...
Bei einem Blick aus dem Fenster hatten Justizwachebeamte bemerkt, dass am kleinen Spazierhof des Ziegelstadels etwas passiert sein musste. „Die Häftlinge hatten einen Kreis gebildet. Als wir kamen, standen sich der Angeklagte und ein Mithäftling in Boxstellung gegenüber“, schilderte einer der Beamten am Landesgericht. Bei dem Prozess ging es jedoch nicht um Körperverletzung, sondern um Widerstand gegen die Staatsgewalt. Als der Nordafrikaner nämlich bemerkt hatte, dass die Reise mit der Justizwache nicht in seine Zelle, sondern in die Absonderungshaft im Keller führen sollte, setzte er sich heftig zur Wehr. Dies begründete er mit Armschmerzen, gesagt hatte er davon einst aber nie etwas. Da der Zusammenhang zwischen Einzelzelle und Widerstand offensichtlich war, verhängte Richter Norbert Hofer eine Geldstrafe von 800 Euro. Für den Verurteilten wohl eher unbedeutend – hatte er doch gerade wegen Drogenhandels eine nicht rechtskräftige Gefängnisstrafe von vier Jahren ausgefasst.
Wie verzweifelt die Situation so manches in Tirol gestrandeten Nordafrikaners sein mag, offenbarte gestern ein Prozess gegen einen Marokkaner, der nicht einmal sein Alter kannte: „Ich bin wohl 24, 25!“, meinte der wegen Diebstählen Angeklagte. Bei den Behörden scheint er als 22-Jähriger auf. Ohne jede Perspektive lebte der Angeklagte von der Hand in den Mund – meist in Innenstadt-Lebensmittelgeschäften. Eine Dose Fisch um 1,80 Euro wurde da schon einmal gleich im Geschäft verzehrt. Zusammen mit einem Geldtaschendiebstahl ergingen über den „unverbesserlichen Dieb“ sechs Monate Haft. (fell)