Messerstiche gegen Nebenbuhler - Staatsanwaltschaft Eisenstadt beruft
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA482 vom 18.01.2018 muss im zweiten Absatz de...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA482 vom 18.01.2018 muss im zweiten Absatz der letzte Satz richtig lauten: Das Gesetz sieht für junge Erwachsene bei diesem Delikt ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft vor, während bei versuchtem Mord der Strafrahmen für junge Erwachsene ein bis 15 Jahre beträgt. (nicht:: Das Gesetz sieht für junge Erwachsene bei diesem Delikt ein Strafmaß von ein bis 15 Jahren vor. ) --------------------------------------------------------------------- ~ Eisenstadt (APA) - Im Fall eines 21-Jährigen, der im Vorjahr in Mattersburg den Partner seiner Exfreundin mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, legt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Rechtsmittel ein: Es werden sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Roland Koch, am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Der 21-Jährige war am Mittwoch von einem Geschworenensenat wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Gesetz sieht für junge Erwachsene bei diesem Delikt ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft vor, während bei versuchtem Mord der Strafrahmen für junge Erwachsene ein bis 15 Jahre beträgt.
Die ursprünglich auf versuchten Mord lautende Anklage hatten die Laienrichter einstimmig verworfen. Weil das Gericht auch die bedingte Nachlassung von Haftstrafen aus früheren einschlägigen Verfahren widerrief, beträgt die Strafe insgesamt fünf Jahre unbedingt. Der 21-Jährige hatte das Urteil nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger Nikolaus Rast angenommen.
Die Staatsanwaltschaft ruft in dem Fall nun die nächste Instanz an. „Aus unserer Sicht ist es kein versuchter Totschlag, sondern ein versuchter Mord“, stellte Koch betreffend die Nichtigkeitsbeschwerde fest.
Die Berufung richtet sich gegen das Strafmaß: „Auch innerhalb des Deliktes Totschlag ist die Strafe doch recht moderat ausgemessen worden.“ Der Fall geht nun zunächst zum Obersten Gerichtshof, der über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet. Für die Berufung ist das Oberlandesgericht Wien zuständig.