Wienwert - Anwalt Lehner: Anleger möglicherweise irregeführt
Wien (APA) - Angesichts der angekündigten Wienwert-Holding-Pleite hat Rechtsanwalt Johannes Lehner, der geschädigte Anleger vertritt, den Ve...
Wien (APA) - Angesichts der angekündigten Wienwert-Holding-Pleite hat Rechtsanwalt Johannes Lehner, der geschädigte Anleger vertritt, den Verdacht geäußert, dass die Anleger möglicherweise irregeführt worden seien. Bei den Wienwert-Vorständen und -Aufsichtsräten müsse man eine allfällige Haftung sowie den Verdacht auf Untreue im Zusammenhang mit dem Verkauf der Markenrechte prüfen.
Die versprochenen Renditen von 5,25 bis 6,75 Prozent schienen schon früher laut Anwalt mit dem Geschäftsmodell der Wienwert (Mietwohnungen) kaum erzielbar. Bei geschädigten Anlegern müsse auch geprüft werden, wie sie beraten worden waren, führt Rechtsanwalt Lehner aus.
Es bestehe die Vermutung, dass Anleger über die „angemessene“ grundbücherlicher Sicherstellung nicht ausreichend informiert oder sogar irregeführt wurden, so der Anwalt zur APA. Die Werbung für die Wienwert-Anleihen sei mit den Worten „grundbücherlich gesichert“ erfolgt. Bei genauer juristischer Prüfung verschaffe die vermeintliche Absicherung dem Anleger aber fast keine Sicherheit. Für die Werbung mit den Schlagworten „3-fach sicher: treuhandgesichert. prospektgeprüft. grundbücherlich eingetragen“ habe die FMA die beiden Vorstände sogar wegen irreführender Werbung mit Geldstrafen belegt.
In jenen Fällen in denen die Liegenschaftsankäufe durch Banken fremdfinanziert wurden, könne das von den Anlegern bereitgestellte Kapital keinesfalls vollumfassend abgesichert sein, da die Banken ihre Forderungen vorrangig als Pfandrechte eingetragen haben. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass die Fremdfinanzierung der Bank den Wert der Immobilie bereits in hohem Maße konsumiere - sprich, die Anleger müssen sich im Insolvenzfall hinter den Banken anstellen und bekommen nur, was nach der Befriedigung der Bankgläubiger noch übrig ist.
In der Bilanz der WW Holding AG haben zum Stichtag 31.12.2016 Sachanlagen (Grundstücke), Finanzanlagen (Beteiligungen an anderen Immobiliengesellschaften des Konzerns) und offenbar fertige Bauvorhaben einen Wert von rund 37 Mio. Euro. Demgegenüber stehen jedoch Kreditverbindlichkeiten bei Banken von 24,9 Mio. Euro. Daher dürfte das Anleihekapital von rund 39,2 Mio. Euro „wohl bestenfalls zu 30 Prozent grundbücherlich besichert sein“ - wobei manche Anleihen offenbar überhaupt nicht direkt besichert wurden.
Fragwürdig sei auch der Verkauf der Marke „Wienwert“ um 3,12 Mio. Euro von den Gesellschaftern der WW Holding an die WW Holding am 31. März 2016. Damit haben die Gesellschafter scheinbar nahezu den gesamten Jahresumsatz 2016 in der Höhe von 3,19 Mio. Euro aus der WW Holding AG abgezogen und den Gläubigern Haftungskapital entzogen. Diese Markenveräußerung durch die Gesellschafter erscheint unter dem Gesichtspunkts des Verbots der sogenannten Einlagerückgewähr gemäß § 82 GmbHG „bedenklich“, so Rechtsanwalt Lehner. Würde dem Markenverkauf nicht tatsächlich der Gegenwert von 3,12 Mio. Euro gegenüber stehen, bestünde der Verdachte der Untreue bei Vorstand und Aufsichtsräten.
Bereits der Jahresabschluss der WW (Wienwert) Holding AG zum 31.12.2016 habe einen Bilanzverlust von rund 29,24 Mio. Euro und einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr von rund 11,87 Mio. Euro ausgewiesen sowie ein negatives Eigenkapital von 28,6 Mio. Euro. „Das Anleihekapital ist daher erheblich ausfallsgefährdet“, so Lehner. Aufgrund der schwachen Kapitalausstattung habe der Abschlussprüfer, die SOT-Wirtschaftsprüfung GmbH, dem Jahresabschluss 2016 nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Demnach bestanden bereits zum Jahresende 2016 signifikante Liquiditätsrisiken, dass bestehende Anleihen nicht bedient werden können. „Schon damals war das Fortbestehen der WW Holding AG mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet“, so Lehner.
Auch die Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH startet eine Sammelaktion für Wienwert-Geschädigte. In Anbetracht der schon jahrelang zu beobachtenden Ungereimtheiten sowie Ermittlungen der Finanzmarktaufsicht und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sei - selbst bei einem möglichen Konkurs der gesamten Firmengruppe - aus Anwaltssicht genügend Substrat dafür vorhanden, gegen sonstige Verantwortliche (Geschäftsführung, Wirtschaftsprüfer oder Prospektprüfer) vorzugehen, heißt es in einer Mitteilung.