Russisches Verfassungsgericht wies Nawalny-Antrag endgültig zurück

St. Petersburg/Moskau (APA) - Das russische Verfassungsgericht hat am Donnerstag einen Antrag von Oppositionspolitiker Aleksej Nawalny zurüc...

St. Petersburg/Moskau (APA) - Das russische Verfassungsgericht hat am Donnerstag einen Antrag von Oppositionspolitiker Aleksej Nawalny zurückgewiesen, der damit einen ihn diskriminierenden Paragrafen in der Wahlgesetzgebung für verfassungswidrig erklären lassen wollte. Der Ausschluss Nawalnys von den Präsidentschaftswahlen im März wurde somit endgültig von allen Gerichtsinstanzen in Russland bestätigt.

Nachdem die russische Wahlkommission am 25. Dezember 2017 Nawalny einen Status als potenziellen Kandidaten versagte hatte, war der Oppositionspolitiker zunächst zwei Mal beim Obersten Gericht der Russischen Föderation gescheitert. Die beiden Instanzen des Gerichts bestätigten am 30. Dezember und 6. Jänner Nawalnys Ausschluss mit Verweis auf einen 2014 beschlossen Passus im „Gesetz über die Wahlen des russischen Präsidenten“, das wegen schwerer oder besonders schwerer Delikte verurteilte Staatsbürger ihres passiven Wahlrechts beraubt.

Konkret verwiesen Behörde und Gerichte dabei auf eine Richterspruch aus dem Februar 2017, in dem der Oppositionelle im Städtchen Kirow wegen Veruntreuung zu fünf Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Kirower Gericht hatte in einem heftig kritisierten Verfahren damit einen Urteilsspruch aus dem Jahr 2013 wiederholt, der nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts für Menschenrechte 2016 zunächst aufgehoben worden war.

In seinem der APA vorliegenden zwölfseitigen Antrag forderte Nawalny am vergangenen Montag nun, jene Bestimmung, die zu seinem Ausschluss von den Präsidentschaftswahlen geführt hatte, als verfassungswidrig aufzuheben. „Nicht gewählt werden können Bürger, die von einem Gericht für unzurechnungsfähig erklärt worden, sowie Bürger, die sich auf Grundlage eines Gerichtsurteils in Haftanstalten befinden“, referierte der sich auf freiem Fuß befindliche Nawalny Artikel 32 Absatz 3 der russischen Verfassung. Er betonte, dass die Verfassung bei den Präsidentschaftswahlen explizit vorsehe, dass lediglich die Wahlordnung durch einfache Gesetze reglementiert werden könne und über die Verfassung hinausgehende Einschränkungen nicht zulässig seien.

Der russische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in St. Petersburg sah dies am Donnerstag wenig überraschend anders und verwies dabei auf eine Entscheidung, in der das Gericht 2013 eine analoge Beschränkung des passiven Wahlrechts in einem anderen russischen Wahlgesetz für zulässig erklärt hatte. „Ein demokratischer Rechtsstaat benötigt effektive rechtliche Mechanismen, die fähig sind, ihn vor Missbräuchen und einer Kriminalisierung öffentlicher Strukturen der Staatsmacht zu schützen“, begründeten die Verfassungsrichter die Zulässigkeit einer im Vergleich mit dem aktiven Wahlrecht stärkere Beschränkung des passiven Wahlrechts. Eine konkrete Überprüfung des Präsidentschaftswahlgesetzes auf seine Verfassungskonformität sei nicht nötig und der Antrag daher zurückzuweisen, beschied das Gericht am Donnerstag.