Ex-Freund der Lebensgefährtin angefahren: Prozess um versuchten Mord
Wien (APA) - Ein 35-jähriger Mann muss sich am Montag wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht am Landesgericht verantworten, weil er...
Wien (APA) - Ein 35-jähriger Mann muss sich am Montag wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht am Landesgericht verantworten, weil er am 8. Juni 2017 in Wien-Landstraße mit seinem Pkw den Ex-Freund seiner Lebensgefährtin angefahren haben soll. Verteidiger Mathias Burger (Kanzlei Kollmann Wolm) will beweisen, dass der Angeklagte keinesfalls in Tötungsabsicht gehandelt hat.
Der Vorfall spielte sich vor dem Wohnhaus ab, in dem die Mutter der Frau lebt. Der später Verletzte hat mit letzterer gemeinsam einen Sohn. Mutter und Kind hielten sich im Tatzeitraum in der Wohnung in der Viehmarktgasse auf. Weshalb sich der Ex-Freund der Frau dort hin begab, ist unklar. In seiner ersten Zeugenbefragung hatte er der Polizei erklärt, er habe überprüfen wolle, ob die Frau einen anderen Mann hatte. Später meinte er zu Kriminalisten, er habe seinem Sohn einen Asthmaspray vorbeibringen wollen.
Fest steht, dass sich der ehemalige und der aktuelle Freund der Frau vor dem Haus begegneten und aufeinander einprügelten. Dann begaben sie sich zu ihren geparkten Autos. Während sich der Ex neben seinem Wagen eine Zigarette anzündete, soll sich der 35-Jährige in sein Fahrzeug gesetzt, gewendet haben und auf den anderen Mann losgefahren sein. Dieser wurde frontal erfasst, stürzte auf die Motorhaube und dann zu Boden, worauf der Angeklagte den Rückwärtsgang eingelegt und noch ein Mal durchgestartet haben soll. Der Verletzte konnte jedoch ausweichen, worauf der 35-Jährige laut Anklage in rasantem Tempo davonfuhr.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren erklärt, er sei nach der Prügelei so aufgeregt gewesen, dass er den falschen Gang eingelegt und seinen Kontrahenten unabsichtlich niedergestoßen hätte. Ein zweites Mal sei er gar nicht in dessen Richtung gefahren.
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten erlitt der Verletzte massive Prellungen und Hautabschürfungen am Kopf, am rechten Unterschenkel und am rechten Unterarm sowie eine Verrenkung des rechten Schultergelenks. Der Sachverständige bescheinigte ihm eine Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen und stufte die Verletzungen als schwer ein.