NÖ-Wahl: Frequently Asked Questions (FAQ) 1

Wien/St. Pölten (APA) - VOR DER WAHL...

Wien/St. Pölten (APA) - VOR DER WAHL

Frage: Wer darf wählen?

Antwort: Österreicher mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - und zwar auch mit Zweitwohnsitz, wenn wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Interessen in der Gemeinde bestehen. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Entweder ab 23. Jänner auf der Amtstafel am Gemeindeamt oder in der amtlichen Wahlinformation, die Sie spätestens in der Woche vor der Wahl erhalten - bzw. auf der Internet-Homepage Ihrer Gemeinde. Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall, aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, schon vor dem 28. Jänner persönlich oder per Boten zur Gemeindewahlbehörde bringen (lassen) - oder auch am Wahlsonntag in ganz Niederösterreich wählen. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie (bei persönlichem Antrag) bis Freitag vor der Wahl 12.00 Uhr - wobei es für die Briefwahl dann schon zu spät ist.

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der „Chef“ im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei bis sechs von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen? Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es untersagen, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat „für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung“ zu sorgen. Kommt man seinen Anordnungen nicht nach, droht eine Geldstrafe bis zu 360 Euro.

AUF DEM STIMMZETTEL

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Eine einem Kandidaten von der Landesliste und eine an einen Wahlkreis-Kandidaten.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein, Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: „Name schlägt Partei“. Sie wählen dann also die Partei, der der Vorzugs-Kandidat angehört.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Alle Kandidaten - Land und Wahlkreis - stehen auf dem Stimmzettel.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.