NÖ-Wahl: Frequently Asked Questions (FAQ) 2
Wien/St. Pölten (APA) - WÄHLEN AUßERHALB...
Wien/St. Pölten (APA) - WÄHLEN AUßERHALB
Wann kann ich wählen?
Seit Einführung der Briefwahl immer - ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber spätestens am Sonntag um 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein, kann aber auch persönlich bzw. per Boten noch während der Wahl im „eigenen“ Wahllokal abgegeben werden.
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, aber nur in Niederösterreich, in Karten-Wahllokalen, von denen jede Gemeinde mindestens eines einrichten muss. Dafür brauchen Sie ein Wahlkarte - die Sie aber nicht ausfüllen oder unterschreiben dürfen. Dann gilt sie nämlich als Briefwahl-Stimme und die können Sie am Sonntag nur mehr im „eigenen“ Wahllokal abgeben bzw. von einer anderen Person abgeben lassen.
Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?
Ja, das dürfen Sie - und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am 28. Jänner, 6.30 Uhr, bei der Gemeinde liegt. Sie müssen es nicht per Post (portofrei) schicken, sondern können es auch durch Boten oder persönlich zur Gemeinde bringen (lassen).
Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!
Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die „alte“ Wahlkarte abgeben.
NACH DER WAHL
Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.
Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen „Ergebnis“, „Trend“ und „Hochrechnung“?
Das Ergebnis ist die - ausgezählte - Zahl der Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den „Trend“ ablesen. Der lässt aber - vor allem wenn erst wenige Gemeinden ausgezählt sind - kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das - das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.
Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?
Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Im Wahlkreis bringen Vorzugsstimmen den Kandidaten über Wahlpunkte Vorteile bei der Mandatsverteilung. Auf Landesebene werden die Kandidaten vorgereiht, die Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens vier Prozent der Parteisumme erhalten haben.
Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Am Sonntag Abend, voraussichtlich rund um 20.00 Uhr. Denn die Briefwahl wird bereits am 28. Jänner mitausgezählt. Die - in der Regel nicht allzu vielen - Wahlkarten, die am Sonntag in „fremden“ Wahlkreisen abgegeben werden, werden allerdings erst am Dienstag ausgewertet. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde gegen Ende der Woche.
Was ist die „Vier-Prozent-Hürde“?
Nur Parteien, die mindestens vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der 20 Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.
Und überhaupt, wen soll ich wählen?
Das können wir Ihnen leider nicht sagen. Vielleicht erleichtert Ihnen das Studium der Wahlprogramme der Parteien oder einer der Online-Wahlhelfer (https://neuwal.com/barometer/ oder http://wahlhelfer.wienerzeitung.at) die Entscheidung.