Gemeinnützige Bauträger sehen sich durch AK-Mietenstudie bestätigt
Wien (APA) - In Wien sind die Mieten bei gemeinnützigen Wohnbauträgern im Vergleich zu privaten Angeboten noch deutlich niedriger als in den...
Wien (APA) - In Wien sind die Mieten bei gemeinnützigen Wohnbauträgern im Vergleich zu privaten Angeboten noch deutlich niedriger als in den Bundesländern. In der Bundeshauptstadt würden ältere Einheiten im Fall der Neuvermietung um 30 Prozent oder 3 Euro/m2 und Monat günstiger als private offeriert, bei neu errichteten sei die Differenz mit 40 Prozent oder 7 Euro/m2 noch größer, sagt GBV-Obmann Karl Wurm.
Diese Woche hatte die Arbeiterkammer (AK) berichtet, dass die durchschnittliche Neuvermietungsmiete der Gemeinnützigen 2015/16 im Österreich-Schnitt 7,12 Euro betragen hat, bei Gemeindewohnungen 7,09 Euro, bei privaten aber 9,35 Euro.
Speziell in Wien fehle ein günstiges Mietensegment, das es in den Bundesländern vielfach schon gebe. Das sei auch der Grund, warum sich Mietkauf-Modelle in Oberösterreich und in Salzburg höherer Beliebtheit erfreuen als in Wien. Wurm: „In Oberösterreich zum Beispiel gibt es die 30-, 40-Prozent-Schere nicht, weil der Marktanteil der GBV hoch ist. Dort sind weit mehr günstige Wohnungen am Markt, dort ist der Markt ausgeglichen.“
Das Vorteile des Systems der Gemeinnützigkeit sieht der GBV-Obmann durch die AK-Mietenstudie bestätigt. „Da sieht man den wirklichen Wert in Richtung Stabilisierung und ‚nachhaltiger Wohnungsanbieter‘.“ Bei den GBV-Mitgliedern, die für 30 Prozent des Mietwohnungsneubaus in Österreich stehen, gebe es einerseits unbefristete und zweitens leistbare Mieten, „das ist der große Unterschied“. Wurm: „Wir haben mit dem Kostendeckungsprinzip eine Bremse, die den Markt ausschaltet.“
Der „Schlüssel“ für eine auch in Zukunft gute Versorgung mit leistbarem Wohnraum liegen in ausreichend verfügbaren Baugrundstücken und in nicht unbegrenzt in die Höhe schießenden Baukosten, wie dies im Vorjahr der Fall gewesen sei. In Wien gebe es mittlerweile keinen Baugrund mehr für weniger als 700 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche, die höchsten Preise lägen schon bei 1.700 Euro. „Da geht kein günstiger Wohnbau mehr.“
Regierung und die öffentlichen Hände insgesamt sollten daher etwas zur Eindämmung des Grundstückspreisanstiegs tun bzw. längerfristig günstige Flächen dem Wohnbau zur Verfügung stellen - etwa über Grundstücksreserven, so Wurm. Im Regierungsprogramm von Mitte Dezember ist dazu festgehalten, dass Bauland mobilisiert werden soll durch Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau bei Umwidmungen öffentlicher Gründe in Bauland. Dabei gehe es auch um die Übertragung von Bundeskompetenzen auf die Länder.
Immer mehr geplante Wohnbauprojekte würden sich durch teils explodierende Baukosten „aufstauen“, beklagt der Obmann der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften (GBV). In Wien sei die Baukonjunktur derart überhitzt, dass es oft ganz schwierig sei, die kalkulierten Preise wirklich zusammenbringen. „Rund 1.500 bis 2.000 Wohnungen, schätze ich, die eigentlich sofort begonnen werden könnten, werden nicht begonnen, weil es mit den Baupreisen nicht passt.“
Viele Bauunternehmen würden sich an ihren Kapazitätsobergrenzen bewegen und könnten oft keine Subfirmen mehr finden, deshalb seien zum Beispiel die Trockenbaupreise von 2016 auf 2017 um bis zu 40 bis 50 Prozent gestiegen und die Elektrikerpreise um bis zu 40 Prozent. Mit ein Grund sei, dass die Subunternehmer schwerer als früher Arbeiter in Osteuropa finden könnten, weil dort die Konjunktur gut floriere und diese daheim tätig seien. Wurm: „Die fehlenden Arbeiter am Bau sind mittlerweile schon ein ordentliches Problem geworden.“
Volle Unterstützung gibt der GBV-Obmann der Regierung bei ihrem Vorhaben, „Spekulation mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen“ einen Riegel vorzuschieben, wie dem Regierungsprogramm zu entnehmen ist. Beim Thema „Übernahme von Anteilen“ sollte die Regierung „ganz rasch handeln“, wünscht er sich, weil Beispiele zeigten, dass es „immer wieder Investoren“ gebe, die „an die stillen Reserven, ans Geld herankommen wollen“.
Damit bezog sich Wurm auf den aktuellen Fall des Verkaufs von 3.000 geförderten Sozialwohnungen (der Wohnbauvereinigung WBV-GÖD) für 6 Mio. Euro an einen Privaten. Dass die MA 50 hier nichts unternommen habe, liege offenbar an unterschiedlichen Rechtsansichten über die Auslegung von § 10 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz), ob eine mittelbare Anteilsübernahme zustimmungspflichtig ist oder nicht. Der GBV-Obmann: „Das muss schleunigst klargestellt werden.“