Eurofighter - Airbus akzeptiert Bußgeld, betont Kooperation
Wien/München (APA/dpa/AFP) - Der Luftfahrtkonzern Airbus hat den Bescheid der Staatsanwaltschaft München wegen fahrlässiger Aufsichtspflicht...
Wien/München (APA/dpa/AFP) - Der Luftfahrtkonzern Airbus hat den Bescheid der Staatsanwaltschaft München wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens in der Causa Eurofighter akzeptiert. Es geht dabei um eine Geldstrafe von 250.000 Euro sowie eine Vorteilsabschöpfung von 81 Millionen Euro, insgesamt also 81,25 Millionen Euro, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Konzerns.
Darin betont Airbus, dass man stets mit der Staatsanwaltschaft München kooperiert habe und der Bescheid auch „ausdrücklich die erheblichen Bemühungen seitens Airbus und seines Managements zur Verbesserung der Ethics & Compliance Organisation, die zur Schaffung einer neuen Compliance-Kultur und eines ernst zu nehmenden Compliance-Programms geführt haben“, anerkenne.
Nachdem in dem Verfahren in München zwischenzeitlich von einer Anklage mit einem dann drohenden öffentlichen Prozess ausgegangen worden war, hatte Airbus zuletzt zu Jahresbeginn von Gesprächen über die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld berichtet.
Die jahrelangen Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft München zwar keine Nachweise ergeben, dass es bei dem Eurofighter-Verkauf an das Bundesheer zu Bestechungszahlungen gekommen sei - sie beanstandet aber Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an zwei Firmen in Großbritannien. „Von dort wurden die Gelder unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet, wobei anhand der Geldflüsse nicht feststellbar ist, welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dies erfüllt demnach eben den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens.
Mit dem Bußgeld sollten laut Staatsanwaltschaft die Vorteile abgeschöpft werden, die Airbus mutmaßlich gezogen habe. Bei der Höhe des Bußgelds sei zulasten von Airbus auch die große Summe der entzogenen Gelder und der lange Zeitraum der ungenügenden Überwachung berücksichtigt worden. Zugunsten des Konzerns sei berücksichtigt worden, dass Airbus „vollumfänglich“ kooperiert habe und inzwischen ausreichende Maßnahmen ergriffen habe, solche Abläufe in Zukunft zu verhindern.
~ ISIN NL0000235190 WEB http://www.airbus-group.com ~ APA537 2018-02-09/19:06