Duterte gegen Internationalen Strafgerichtshof im Anti-Drogen-Krieg
Davao (APA/AFP) - Der philippinische Präsident Rodrigo Duterte hat die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Anti-D...
Davao (APA/AFP) - Der philippinische Präsident Rodrigo Duterte hat die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Anti-Drogen-Krieg seines Landes angezweifelt und der Chefermittlerin gedroht. In einer Rede in seiner Heimatstadt Davao am Freitag sagte Duterte, auf den Philippinen gebe es kein Gesetz gegen außergerichtliche Tötungen. Der Präsident drohte zudem erneut damit, aus dem IStGH auszusteigen.
Das Gericht in Den Haag hatte am Donnerstag Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Philippinen eingeleitet. Hintergrund ist der blutige Anti-Drogen-Kampf, den Duterte seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2016 führt. Die philippinische Polizei gibt an, bisher 4000 mutmaßliche Drogenkriminelle getötet zu haben. Menschenrechtsgruppen gehen davon aus, dass die Zahl etwa dreimal so hoch ist.
Duterte erkennt zwar an, dass eine philippinische Vorgängerregierung den konstituierenden Vertrag über den IStGH ratifiziert hat. Doch sei dieser nicht in die nationale Gesetzgebung übernommen worden. „Es gibt keine verdammte Verordnung gegen außergerichtliches Töten“, sagte er am Freitag. „Es ist nirgendwo definiert, also wie können sie mich jetzt eines Verbrechens beschuldigen?“
Der Präsident beschwerte sich darüber, dass die Philippinen als erstes Land Südostasiens IStGH-Ermittlungen ausgesetzt seien. „Es gibt so viele Massaker überall in Asien, aber sie hacken auf mir herum“, sagte Duterte. Sollte die Angelegenheit nicht geklärt werden, „werde ich aus dem IStGH austreten“, warnte Duterte zum wiederholten Mal.
Duterte attackierte in seiner Rede auch die IStGH-Chefermittlerin Fatou Bensouda. Sie solle sich nicht „auf dieses Abenteuer“ einlassen. „Sie werden ihre wohlverdiente Strafe bekommen“, fügte er hinzu.
Bei den am Donnerstag vom IStGH veranlassten Ermittlungen handelt es sich zunächst um die Prüfung eines Anfangsverdachts. Erst wenn es genug Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit gibt, startet eine umfassende Untersuchung. Der IStGH hatte am Donnerstag auch Ermittlungen zu den politischen Unruhen in Venezuela angekündigt.