Gerichtssplitter

Ausflug ins Darknet brachte ein Jahr Gefängnis ein

Eine falsche Programmierzeile trifft hunderttausende Websites und allein schon mit Diensten von Google und Yahoo potenziell hunderte Millionen Nutzer.
© ThinkStock

Trotz einschlägigster Vorstrafen konnte ein Innsbrucker seine Finger nicht vom Suchtgift lassen. Ganz im Gegenteil, suchte er sich auch noch...

Trotz einschlägigster Vorstrafen konnte ein Innsbrucker seine Finger nicht vom Suchtgift lassen. Ganz im Gegenteil, suchte er sich auch noch Wege ins Internet-Darknet, um sich fortan Drogen noch günstiger zu beschaffen. Vom Risiko völliger Willkür hinsichtlich Belieferung und Qualität abgesehen, findet man dort Suchtgift aller Art zum Schnäppchenpreis. So orderte der 24-Jährige Heroin für 30 Euro das Gramm. Wie so oft, landeten die Päckchen aus der undurchsichtigen Darknet-Welt direkt vom Postverteilerzentrum in den Händen der Drogenfahnder. Zum Adressaten ist es dann nicht mehr weit. Bei der Hausdurchsuchung hatte der Innsbrucker dann gleich doppelt Pech: „Genau an diesem Tag fanden wir ein gerade zugestelltes Heroin-Päckchen im Postkastl!“, schilderte vor Richter Gerhard Melichar ein LKA-Drogenfahnder als Zeuge beim Suchtgiftprozess am Landesgericht. Einst zugestandene Mengen wollte der Angeklagte vor Gericht wieder relativieren – und brachte sich damit um das (strafmildernde) Geständnis. Aus Bestellungen und Aufgriffen errechneten sich aber auch so 31 Gramm Heroin aus Holland und Deutschland. Verteidiger Alexander Doerge plädierte für seinen Mandanten, dass dieser die Tragweite seiner Aussagen aufgrund seiner Abhängigkeit wohl nicht einschätzen habe können und bat um die Möglichkeit einer Drogentherapie. Richter Melichar ortete jedoch beim Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, da dieser im Mai ja sofort versucht hatte, noch Drogen über das Wohnungsfenster zu entsorgen, als die Polizei vor der Türe stand. So ergingen fünf Monate Haft, dazu wegen schnellen Rückfalls aber auch der Widerruf von einst bedingt nachgesehenen sieben Monaten. Macht ein Jahr Haft.

Dass auch illegal Eingereiste bezüglich ihrer Schleppung die Wahrheit sagen müssen, erfuhr am Landesgericht ein Pakistaner. Einst im Oberland aufgegriffen, hatte er sich zu Falschaussagen bezüglich der Anzahl der Geschleppten hinreißen lassen. Vor Richter Andreas Mair entschuldigte er sich dafür und nahm acht Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe an.

Eine erstinstanzliche Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren durch einen Unterländer FPÖ-Funktionär wurde nun vom Innsbrucker Oberlandesgericht bestätigt und ist mitsamt unbedingter Geldstrafe rechtskräftig. Der Unterländer hatte auf der Ortsgruppen-FPÖ-Facebook-Seite den Islam strafrechtlich relevant herabgewürdigt und schrieb unter anderem von „geisteskranken Islamideologien“.

Seinem Ärger über die Po­lizei machte nach einer Drogenabnahme ein 27-Jähriger Luft. Dabei griff er vor der Bahnhof-Inspektion in einen Trog und bewarf die Be­amten mit Kieselsteinen. Kein Kavaliersdelikt, sondern versuchte Körperverletzung . Zu vier Monaten bedingter Haft kamen 720 Euro Geldstrafe. (fell)

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302