Kärntner schlug und trat auf Opfer ein: 21 Monate teilbedingte Haft
Klagenfurt (APA) - Zu 21 Monaten Haft, drei davon unbedingt, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 28 Jahre alter Mann aus dem Bez...
Klagenfurt (APA) - Zu 21 Monaten Haft, drei davon unbedingt, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 28 Jahre alter Mann aus dem Bezirk Feldkirchen verurteilt worden. Er hatte im September 2016 vor einem Lokal in Feldkirchen seinen Kontrahenten mit Schlägen und Tritten schwer verletzt, vor Gericht zeigte er sich geständig, erinnerte sich aber nicht mehr an alle Details. Das Urteil ist rechtskräftig.
Es war spät in der Nacht, man stand an der Theke, ein neuer Gast drängte sich dazwischen. Plötzlich gab es einen Wirbel, warum, wusste keiner der damals Beteiligten mehr zu sagen. Der 28-jährige Angeklagte meinte vor Richterin Marie-Luise Rohr, die dem Schöffensenat vorsaß, er habe sein Opfer „ein paar Mal“ mit den Fäusten traktiert. Getreten habe er ihn jedoch nicht. Der medizinische Sachverständige widersprach heftig, die Brüche der Gesichtsknochen könnten nicht von einer Schlägerei stammen, bei der das Opfer, ein Dachdecker, gestanden wäre. Allenfalls seien sie durch heftige Faustschläge erklärbar, wenn das dieser bereits am Boden gelegen wäre. Bei all dem habe der Mann noch Glück gehabt, derartige Verletzungen könnten auch tödlich enden, meinte der Gutachter.
Der Angeklagte blieb dabei, er habe nicht zugetreten, jedenfalls könne er sich nicht daran erinnern. „Können Sie es ausschließen?“, wollte Rohr wissen. Nach Nachfrage bei seinem Verteidiger, was die Richterin denn meine, konzedierte er, ausschließen könne er es nicht. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig konfrontierte den Angeklagten dann noch mit der Zeugenaussage eines Mannes, der während des Vorfalls unbemerkt in der Nähe gestanden war und auch die Polizei gerufen hatte. Der Zeuge bestätigte, dass der Täter auf sein Opfer eingeschlagen und -getreten hatte.
Das medizinische Gutachten war ebenfalls eindeutig, der Mann wurde schließlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Mindeststrafe für dieses Delikt liegt bei einem Jahr Haft, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre. Der 28-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.