Terrorprozess gegen sieben junge Männer in St. Pölten gestartet

St. Pölten (APA) - In St. Pölten hat am Donnerstag ein Prozess gegen sieben Terrorverdächtige begonnen. Die jungen Männer sollen geplant hab...

St. Pölten (APA) - In St. Pölten hat am Donnerstag ein Prozess gegen sieben Terrorverdächtige begonnen. Die jungen Männer sollen geplant haben, 2017 nach Syrien zu reisen und für den Islamischen Staat (IS) zu kämpfen. Die meisten Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Nach den Eröffnungsvorträgen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der geständige Zweitangeklagte erhielt am Vormittag eine teilbedingte Haftstrafe.

Die Verdächtigen im Alter von 19 bis 24 Jahren mussten sich wegen Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung und wegen krimineller Organisation vor einem Schöffensenat verantworten. Drei der Männer saßen zu Prozessbeginn in U-Haft, sie wurden von vermummten Justizwachebeamten in den Gerichtssaal geführt.

Ab Sommer 2016 sollen mehrere Angeklagte begonnen haben, sich für radikalen Islam und den IS zu interessieren. Sie gründeten laut Anklage eine Dawa-Bewegung, die sie als „Ansar“ bezeichneten. Treffen fanden demnach in Moscheen oder im Gebetsraum des Universitätsklinikums St. Pölten statt, die Mitglieder seien aber auch auf offener Straße aktiv gewesen. Offiziell verfolgten sie das Ziel, andere vom Islam zu überzeugen. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie die Ansar-Bewegung aber auch als Deckmantel benutzt haben, um andere für den IS anzuwerben und sich untereinander über den IS auszutauschen.

Zur Kommunikation innerhalb der Bewegung soll eine WhatsApp-Gruppe gedient haben. Über den Kurznachrichtendienst sollen beinahe täglich Propagandavideos - u.a. von IS-Kämpfern mit Fahnen oder Enthauptungen - verbreitet worden sein. Die Gruppe soll auch mit IS-Sympathisanten in Wien in Kontakt gestanden sein.

Der Erstangeklagte soll im Internet Flugverbindungen nach Aleppo (Syrien) gesucht haben. Dem 20-Jährigen aus St. Pölten wird zusätzlich angelastet, dass er einen anonymen Zeugen zu einem gemeinsamen Überfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten überreden wollte. Bei dem für 7. März geplanten Coup sollten Waffen für den Jihad oder auch für terroristische Zwecke im Inland erbeutet werden, so der Vorwurf.

Am 6. März wurde der 20-Jährige bei einem „Cobra“-Einsatz in St. Pölten als einer von mehreren Terrorverdächtigen festgenommen, zudem wurden Datenträger sichergestellt. Am 10. März wurde in St. Pölten ein weiterer mutmaßlicher IS-Anhänger festgenommen. Der 20-jährige Erstangeklagte soll zudem seinen Betreuer in einem Ausbildungszentrum mit dem Kopfabschneiden bedroht haben, weshalb er sich auch wegen versuchter Nötigung verantworten musste.

Die meisten Angeklagten bekannten sich nach Angaben ihrer Verteidiger nicht schuldig. Die Rechtsbeistände bestritten konkrete Pläne ihrer Mandanten für eine Ausreise nach Syrien. Die Beschuldigten hatten laut Staatsanwalt zudem im Ermittlungsverfahren erklärt, keine Propaganda verbreitet, sondern sich kritisch mit den Inhalten auseinandergesetzt zu haben.

Der Erstangeklagte konvertierte laut seinem Verteidiger zum Islam, „gab sich voll und ganz dem Glauben hin, betete fünf Mal täglich“ und wollte eine Pilgerreise machen. Dass sich der 20-Jährige dem bewaffneten Kampf in Syrien anschließen wollte, stellte der Verteidiger in Abrede. Sein Mandant habe sich für Führerschein- und Lehrabschlussprüfung sowie für den Zivildienst angemeldet - „das macht doch niemand, der in den Kampf ziehen will, um zu fallen“, so der Rechtsanwalt. Zum Vorwurf rund um Pläne für einen Raubüberfall meinte der Rechtsbeistand, das sei eine „dumme Äußerung im Zuge eines Gespräches“ gewesen.

Der Zweitangeklagte aus St. Pölten war geständig - sein Rechtsanwalt betonte aber, eine konkrete Umsetzung und ein Zeitraum für eine Ausreise nach Syrien „war in keinster Weise geplant“. Der 23-Jährige erhielt bereits am Donnerstagvormittag zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon 16 Monate bedingt, und wurde enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Der Tatverdacht beruht laut Staatsanwalt auf mehreren auf Handys sichergestellten Chats sowie vor allem auf Angaben eines anonymen Zeugen. Daran übten die Verteidiger Kritik - auch Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz, der drei Angeklagte vertritt. Er habe den Eindruck, dass sich der anonyme Zeuge „nur wichtigmachen wollte“, so Blaschitz.

Die bisher unbescholtenen jungen Männer - großteils ohne Beschäftigung - wurden in St. Pölten bzw. in Tschetschenien geboren. Drei haben die österreichische Staatsbürgerschaft, zwei sind russische Staatsangehörige, einer ist Mazedonischer und einer Bosnier. Fünf der Angeklagten stammen aus St. Pölten, jeweils einer wohnt im Bezirk Lilienfeld und in Wien.

Nach den Vorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigern wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dazu hieß es, dass es sich bei einigen der Angeklagten um junge Erwachsene handle und ihr künftiges berufliches Fortkommen nicht beeinträchtigt werden soll. Die Verhandlung wurde mit der Einvernahme der Beschuldigten fortgesetzt. Weitere Urteile wurden für Donnerstag nicht erwartet.