Neue Regeln im Vatikan zu altersbedingtem Rücktritt von Prälaten

Vatikanstadt (APA) - Kurienbischöfe und apostolische Nuntien werden nicht mehr automatisch mit 75 Jahren in den Ruhestand treten müssen. Sie...

Vatikanstadt (APA) - Kurienbischöfe und apostolische Nuntien werden nicht mehr automatisch mit 75 Jahren in den Ruhestand treten müssen. Sie müssen dem Papst ihren Rücktritt einreichen, der vom Heiligen Vater angenommen werden muss. Dies geht aus einem apostolischen Schreiben des Papstes, mit dem der altersbedingte Rücktritt von Inhabern päpstlicher Ehrentitel geregelt wird.

Laut dem „Motu Proprio“, der vom Vatikan am Donnerstag veröffentlicht wurde, gilt für Diözesanbischöfe nach wie vor der Regel der Pensionierung mit 75 Jahren, die von Paul VI. eingeführt worden war. Wenn möglich werde sich der Papst weiterhin daranhalten, heißt es im Motu Proprio. Hohe Prälaten sollen über das Alter von 75 Jahren im Einsatz bleiben, wenn damit das Wohl der Kirche zusammenhänge, vor allem wenn es um die Kontinuität des Amts gehe.

Das „Motu Proprio“ des Papstes hatte sofort Auswirkungen. So gewährte Franziskus Kardinal Angelo Bagnasco, Erzbischof der Stadt Genua, eine zweijährige Amtsverlängerung über die 75 Jahre hinaus. Bagnasco ist seit August 2006 Erzbischof von Genua und ist am 14. Jänner 75 Jahre alt geworden.