Landespolitik

Wirbel um Bescheid für temporäre Skihütte in Gerlos

© trauhotel alpina

Der Bürgermeister genehmigte einen mobilen Partystadl vor der Dorfbahn als „vorübergehenden Bestand“. Nachbar Franz Hörl erhob Einspruch.

Von Angela Dähling

Gerlos –Er ist VP-Nationalratsabgeordneter, Obmann des Fachverbands Österreichischer Seilbahnen und Wirtschaftsbundobmann. Und auch in Gerlos ist Franz Hörl als Geschäftsführer des Schilift-Zentrums Gerlos und größter Privataktionär des Liftunternehmens ein mächtiger Mann. Auf seinem Grundstück neben seinem Hotel wurde unlängst auf Baurecht die neue Dorfbahn errichtet. Im Bereich der Talstation der neuen Zubringerbahn, wo sich auch Schule und Kirche befinden, hat sich rasch gas­tronomisch einiges entwickelt. Hörl hat parallel zum Seilbahnbau selbst gebaut und im Dezember das „Gaspi’s woodfired grill“ eröffnet.

Und auch die Nachbarschaft war nicht untätig: Auf dem Grundstück nebenan, das sich im Besitz von „Traumhotel Alpina“-Hotelier Reinhard Hollaus befindet, steht nun die „Skihütte“ – ein mobiler Partystadl. „Im Zweifel für die Wirtschaft“, lautet für BM Andreas Haas das Motto in der Tourismusgemeinde. Deshalb hat er mit Okay des Gemeinderates den Bescheid über einen „vorübergehenden Bestand“ für die mobile Hütte ausgestellt. „Die Hütte wird nach Ostern wieder entfernt und es sind Vorschriften die Beschallung betreffend einzuhalten“, erklärt Haas. Weil dem Ortschef die Meinung der Anrainer wichtig war, lud er dennoch zu einer Art Bauverhandlung. „Wir wollten die Stellungnahmen der Anrainer. Das ganze Areal dort ist ein sensibler Bereich. Direkt neben der Kirche darf beispielsweise kein Après-Ski gebaut werden. Ein niveauvoller 5-Uhr-Tee steht dem nicht im Wege“, sagt Haas im Hinblick auf Hörls Lokal. Die Skihütte ist etwas weiter von der Kirche entfernt als das „Gaspi’s“.

Die Anrainer gaben ihr Okay für die Skihütte. Bis auf Franz Hörl. Er erhob Einspruch. „Ich möchte wissen, ob der Bescheid rechtens ist. Ich bin nicht der Meinung, dass man eine Skihütte so genehmigen kann. Vorübergehender Bestand – das sind für mich mobile WCs oder Baucontainer“, sagt Hörl. „Es geht weder um Geschäftsneid noch gegen den Unternehmer. Sonst hätte ich zwei Tage vor Weihnachten aufschiebende Wirkung beantragen können, so dass er nicht hätte aufsperren dürfen“, sagt Hörl. Ende Februar wird der Fall am Landesverwaltungsgericht behandelt.

BM Andreas Haas sagt: „Ich sehe es sportlich. Denn viele Rechtsunsicherheiten werden durch das Urteil gelöst. Allerdings sorgt Hörls Einspruch für einen Wirbel, der nicht notwendig ist.“ Offenbar ist hier auch das Skihütten-WC an der Grundgrenze ein strittiges Thema.

Nach der Saison will der Bürgermeister neuerlich mit den Anrainern sprechen. „Wenn’s passt, soll Reinhard Hollaus die Hütte baurechtlich verhandeln lassen und fix bauen. Dann ist Ruhe“, meint BM Haas. Skihütten-Betreiber Reinhard Hollaus: „Das Ganze ist eine mobile Bauweise – wie eine Schirmbar. Die Hütte läuft gut, vielleicht ist das das Problem.“

Die „Herzal’m“ bei der Spieljochbahn hatte von der Gemeinde Fügen übrigens auch einen Bescheid für vorübergehenden Bestand und durfte fünf Jahre stehen bleiben.

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Angela Dähling

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