Kärnten-Wahl: Frequently Asked Questions (FAQ) 1

Wien/Klagenfurt (APA) - VOR DER WAHL...

Wien/Klagenfurt (APA) - VOR DER WAHL

Frage: Wer darf wählen?

Antwort: Österreicher mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

In der amtlichen Wahlinformation, die sie zehn Tage vor der Wahl - also am 22. Februar - bekommen, aber auch auf der Internet-Homepage Ihrer Gemeinde. Die meisten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr, die letzten um 17.00 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Grundsätzlich an dem Ort, in dessen Wählerverzeichnis Sie stehen. Aber seit Einführung der Briefwahl können Sie überall wählen - jedoch nur mit Wahlkarte. Sie können die Stimme per Post abgeben. Oder ihr Briefwahlkuvert schon vor dem Wahlsonntag, aber auch am Samstag, 3. März, und am 4. März von 8.00 bis 17.00 Uhr persönlich oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen). Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt haben.

Wann kann ich „klassisch“ im Wahllokal wählen?

Am 4. März während der Öffnungszeit „Ihres“ Wahllokales - aber auch schon am 23. Februar. In Kärnten gibt es einen Vorwahltag. In jeder Gemeinde muss mindestens ein Wahllokal für mindestens zwei Stunden - auf alle Fälle zwischen 18.00 und 19.00 Uhr - offen haben. Eine Wahlkarte ist hiefür nicht nötig (und darf von der Gemeindewahlbehörde auch nicht entgegen genommen werden).

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie schriftlich bis Mittwoch vor der Wahl, bei persönlichem Antrag (bzw. Abholung durch eine bevollmächtigte andere Person) bis Donnerstag vor der Wahl.

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der „Chef“ im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen? Nein, laut Landtagswahlordnung darf „eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden“. Ausgenommen sind nur Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es untersagen, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat „für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung“ zu sorgen. Kommt man seinen Anordnungen nicht nach, droht eine Geldstrafe bis zu 218 Euro.

AUF DEM STIMMZETTEL

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Drei - alle an Wahlkreis-Kandidaten der gewählten Partei.

Ich möchte Partei A wählen, aber Vorzugsstimmen Personen geben, die für andere Parteien kandidieren. Ist das möglich?

Nein, Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: „Partei schlägt Namen“. Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme/n ist/sind ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Heuer stehen erstmals alle Wahlkreis-Kandidaten auf dem Stimmzettel, man muss sie nur mehr ankreuzen.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.