Kärnten-Wahl: Frequently Asked Questions (FAQ) 2

Wien/Klagenfurt (APA) - WÄHLEN AUßERHALB...

Wien/Klagenfurt (APA) - WÄHLEN AUßERHALB

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer - ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber spätestens am 4. März 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.

Wie kann ich die Stimme per Briefwahl abgeben?

Sie können die ausgefüllte und unterschriebenen Unterlagen entweder per Post portofrei an die Bezirkswahlbehörde schicken - oder aber persönlich bzw. von einem Boten hinbringen lassen. Dies ist auch noch am Samstag, 3., und Sonntag, 4. März, zwischen 8.00 und 17.00 Uhr möglich. Am Sonntag können Sie/ein Bote die Briefwahlstimme noch in einem Wahllokal im „eigenen“ Wahlbezirk abgeben.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, und zwar in ganz Kärnten - und dann sind Sie Wahlkartenwähler. Für diese muss in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal eingerichtet werden. Dorthin gehen Sie mit nicht ausgefüllter Wahlkarte. Ausgefüllt würde sie als Briefwahl gelten und könnte nur mehr bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde bzw. im „eigenen“ Wahlbezirk abgegeben werden.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die „alte“ Wahlkarte abgeben.

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen „Ergebnis“, „Trend“ und „Hochrechnung“?

Das Ergebnis ist die - ausgezählte - Zahl der Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den „Trend“ ablesen. Der lässt aber - vor allem wenn erst wenige Gemeinden ausgezählt sind - kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das - das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben - und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht. Im Wahlkreis sind „Wahlpunkte“ (jede Vorzugsstimme ist ein Punkt) im Ausmaß von 30 Prozent der Wahlzahl für die Vorreihung nötig - das heißt rund ein Drittel dessen, was ein Mandat „kostet“.

Was kostet ein Mandat?

Für ein Mandat sind je nach Wahlkreis zwischen 8.400 und 9.800 Stimmen nötig.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Sonntagabend, voraussichtlich rund um 19.00 Uhr. Die Briefwahl und die am Sonntag in „fremden“ Wahlkreisen abgegebenen Wahlkarten sind darin noch nicht enthalten. Sie werden am Montag ausgezählt. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde in der Woche nach der Wahl.

Was ist die „Fünf-Prozent-Hürde“?

Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.