KommAustria 2 - VÖP sieht Forderungen bestätigt

Wien (APA) - Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) ist nicht überrascht, dass die Medienbehörde seine Beschwerde gegen die Hauptab...

Wien (APA) - Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) ist nicht überrascht, dass die Medienbehörde seine Beschwerde gegen die Hauptabend-Programmierung von ORF eins und ORF 2 abgewiesen hat. In einer Aussendung am Freitag sahen VÖP-Präsident Ernst Swoboda und Geschäftsführerin Cornelia Drumm ihre Forderung nach einer medienpolitischen Klarstellung für den ORF-Programmauftrag bestätigt.

„Jedes der ORF-Programme muss den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag erfüllen“, so Swoboda. „Wir fordern die Medienpolitik auf, klar zu stellen, dass sich der ORF nicht aussuchen kann, in welchen seiner Programme er öffentlich-rechtliche Inhalte bringt.“ Dies sei kein Angriff auf den ORF, versicherte er. Die „Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist wichtig, um einen unverwechselbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit unabhängigen und freien Redaktionen sicherzustellen“.

Die Rechtssprechung bzw. Behördensicht könne nicht im „ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers“ sein, meinte Drumm. In letzter Konsequenz würde das ihrer Ansicht nach bedeuten, dass der ORF „seine Hauptprogramme ORF eins und ORF 2 von anspruchsvollen Inhalten völlig frei halten und diese ausschließlich auf den Spartensendern programmieren“ könnte. Der VÖP werde gegen die Entscheidung der KommAustria berufen, kündigte sie an.

~ WEB http://orf.at ~ APA379 2018-02-16/13:37