Mayrhofen im harten Lockdown: „Hätti, wari, täti bringt uns jetzt nicht weiter“
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Wer in Tirol Immobilien kaufen darf, regelt das Grundverkehrsgesetz. Weil es verfassungswidrig sei, regt das Verwaltungsgericht die Aufhebung an.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Das Tiroler Grundverkehrsgesetz wurde 1993 als Jahrhundertgesetz gepriesen. Es sollte dem Ausverkauf durch ausländische Investoren einen wirksamen Riegel vorschieben. Doch seither musste der Landtag das Bodengesetz ein Dutzend Mal novellieren. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union erfolgte wegen der Kapitalfreiheit eine weitgehende Liberalisierung. EU-Bürger dürfen Immobilien in Tirol kaufen. Aufrecht geblieben ist jedoch Ausländergrundverkehr durch Drittstaatenangehörige. Jetzt dürfte auch der Grunderwerb durch EU-Ausländer gelockert werden.