Kals: Umweltanwalt bringt Kraftwerk vor Gericht
Beim Landesverwaltungsgericht steht ein Projekt des Altbürgermeisters zur Entscheidung an. Dabei geht es um mehr als nur die Restwassermenge.
Von Catharina Oblasser
Kals, Innsbruck –Die Schriftstücke liegen schon vor: Die Landesumweltanwaltschaft Tirol mit Chef Johannes Kostenzer erhebt Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol. Thema der Beschwerde: das geplante Kleinkraftwerk „Spöttlinghof“ am Kalser Teischnitzbach. Projektbetreiber ist der Kalser Altbürgermeister Klaus Unterweger. Er will den Strom an die Tiwag verkaufen.
Der Umweltanwalt beantragt beim LVwG, die naturschutzrechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Lienz nicht anzuerkennen. Das Ermittlungsverfahren, das keine Beeinträchtigungen für den Teischnitzbach sieht, sei mangelhaft, das Gutachten unvollständig, heißt es in der Beschwerde. Für die Umweltanwaltschaft ist nämlich keineswegs erwiesen, dass das neue Spöttlinghof-Projekt die Natur nicht schädige. Das umso mehr, als am gleichen Bach bereits ein Kraftwerk existiert, das oberhalb der geplanten Anlage liegt.
Was Konstenzer besonders bemängelt, ist ein Unterschied bei den Angaben zur Restwassermenge. „In den Einreichunterlagen ist von 25 Prozent die Rede. Im Bescheid findet sich diese Marke aber mit weniger, nämlich nur mit 15 Prozent wieder“, erklärt der Landesumweltanwalt im Gespräch mit der Tiroler Tageszeitung. Das sei ohne jede weitere fachliche Begründung geschehen. Vielleicht handle es sich ja um einen Schreibfehler, meint Kostenzer.
Das wiederum kann sich Bezirkshauptfrau Olga Reisner nicht vorstellen. Mehr will sie zur Sache nicht sagen. „Sobald die Angelegenheit beim Landesverwaltungsgericht liegt, ist die BH Lienz nicht mehr zuständig.“
Hinter dem Disput um Prozentzahlen und eventuelle Lesefehler steckt aber noch mehr. Nämlich eine Grundsatzfrage, die Umweltanwalt Johannes Kostenzer so formuliert: „Am Teischnitzbach gibt es jetzt schon ein Kraftwerk. Wie sinnvoll ist es, dass eine Privatperson (in diesem Fall Projektbetreiber Klaus Unterweger, Anm.) ein bereits belastetes öffentliches Gewässer zum persönlichen Vorteil nutzt?“
Ob etwas sinnvoll ist oder nicht, wird im Naturschutzgesetzt nicht erörtert. Wohl aber wird festgelegt, ob ein Projekt erlaubt ist. Die Antwort lautet Ja, sagt Projektbetreiber Klaus Unterweger, der aber kein Öl ins Feuer gießen will. Deshalb möchte er gegenüber der TT nur festhalten: „Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es möglich, ein solches Kraftwerk zu bauen. Das Projekt basiert auf den Vorgaben der Gewässerökologie des Landes. Daran haben wir uns gehalten.“