Stichwort: Persona non grata

London (APA/dpa) - Laut Artikel 9 des „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ können Diplomaten für unerwünscht erklärt werden...

London (APA/dpa) - Laut Artikel 9 des „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ können Diplomaten für unerwünscht erklärt werden: „Der Empfangsstaat kann dem Entsendestaat jederzeit ohne Angabe von Gründen notifizieren, dass der Missionschef oder ein Mitglied des diplomatischen Personals der Mission persona non grata oder dass ein anderes Mitglied des Personals der Mission ihm nicht genehm ist.“

Der Entsendestaat hat dann die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden. Der Empfangsstaat kann festlegen, dass betreffende Personen in einer bestimmten Frist ausreisen müssen. Die Ausweisung von Diplomaten gilt als eine der schärfsten Sanktionsmaßnahmen im diplomatischen Verkehr und wird eingesetzt, um gegen Handlungen von Vertretern des Entsendestaates auf dem Gebiet des Empfangsstaates zu protestieren. Die ausgewiesenen Personen müssen dabei nicht unbedingt in den beanstandeten Vorfall involviert sein.