Vbg. Anwaltskammer und AK einigten sich einvernehmlich
Bregenz (APA) - Im Rechtsstreit um „kostenlose Rechtsberatung“ haben die Vorarlberger Anwaltskammer und die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) a...
Bregenz (APA) - Im Rechtsstreit um „kostenlose Rechtsberatung“ haben die Vorarlberger Anwaltskammer und die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) am Landesgericht Feldkirch einen Vergleich geschlossen. Stein des Anstoßes war ein Artikel in der AK-Zeitung „AKtion“ von Oktober 2017, wonach die AK die einzige Institution sei, die Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie kostenlose Rechtsberatung biete.
Die Anwaltskammer hatte daraufhin im Jänner die AK geklagt. In dem besagten Artikel werde nicht nur die Alleinstellung der AK bei Rechtsschutz und kostenloser Rechtsberatung behauptet, sondern darüber hinaus werbe die AK auch damit, als einzige Einrichtung Auskunft und Beratung auch im Bereich von Konsumentenschutz-, Wohn-, und Mietrechtsfragen zu erteilen. Die Behauptungen gingen zulasten der rechtsberatenden Berufe, insbesondere der Anwälte, und seien einfach falsch, hatte Ekkehard Bechtold als Rechtsvertreter der Anwaltskammer damals die Vorgehensweise begründet.
Am ersten Verhandlungstag am Dienstag am Landesgericht Feldkirch kam es nun zu einem Vergleich zwischen den beiden streitenden Parteien, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) am Mittwoch. Die AK verpflichtete sich, die strittigen Äußerungen künftig zu unterlassen und in einer der kommenden Ausgaben der AK-Zeitung über den Vergleich zu berichten. AK-Direktor Rainer Keckeis gab zu, dass die Veröffentlichungen „missverständlich interpretiert“ werden konnten, verteidigte die AK aber damit, im Zuge des politischen Kampfes gegen die Abschaffung der Kammer gehandelt zu haben.