Landesgericht Innsbruck erkannte Frau Heimopferrente zu

Innsbruck (APA) - Das Landesgericht Innsbruck hat einem Opfer aus einer Krankenanstalt erstmals rückwirkend die Heimopferrente zuerkannt. Di...

Innsbruck (APA) - Das Landesgericht Innsbruck hat einem Opfer aus einer Krankenanstalt erstmals rückwirkend die Heimopferrente zuerkannt. Dies berichtete „Der Standard“ in seiner Samstagsausgabe. Die betroffene Frau hatte sich gegen die Ablehnung ihres Rentenansuchens durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Wehr gesetzt. Denn Krankenanstalten fallen nicht unter das Heimopferrentengesetz (HOG).

Die Frau war laut dem Bericht in ihrer Kindheit Opfer der umstrittenen Kinderpsychiaterin Maria Nowak-Vogl geworden, die Medikamentenversuche an Kindern durchgeführt habe. Sie hat demnach zwar eine einmalige Entschädigungsleistung vom Land Tirol erhalten, weil die dortige Kommission ihr Leid anerkannt habe. Doch die PVA habe den Antrag der Frau auf eine monatliche Pauschalrente von 300 Euro abgelehnt. Der Grund dafür liege eben darin, dass Krankenanstalten - ebenso wie Kinder- und Jugendheime, deren Träger nicht Kirche, Bund oder Land waren - nicht vom HOG umfasst sind.

Zuletzt hatte die Volksanwaltschaft Reformbedarf beim im Mai des Vorjahres beschlossenen Heimopferrentengesetz geortet und die Einbeziehung von Krankenanstalten und „privaten“ Einrichtungen sowie die Berücksichtigung der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen gefordert. Die Evaluierung des Gesetzes ist Teil des Regierungsprogrammes.

Die Volksanwaltschaft und andere involvierte Stellen wurden laut „Standard“ aufgefordert, dem Sozialministerium bis Ende März ihre Stellungnahmen zum Reformbedarf zukommen zu lassen. Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) hat dies vergangene Woche getan und dem Sozialministerium dringend geraten, die parlamentarische Umsetzung der Reformen noch vor dem Sommer durchzuführen, weil ansonsten wichtige Fristen verstreichen würden, die eine rückwirkende Zuerkennung des Rentenanspruches ermöglichen.

Das Gesetz war im Vorjahr einstimmig vom Nationalrat beschlossen worden. Opfer von Misshandlungen in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen sowie in Pflegefamilien bekommen damit seit 1. Juli 2017 eine monatliche Rente von 300 Euro. Im ersten halben Jahr seit Inkrafttreten hat die Volksanwaltschaft mehr als 500 Fälle bearbeitet.